Was ist ein Findling?
Ein Findling oder Erratischer Block ist ein grosser Stein, der während der Eiszeiten durch Gletscher von seinem ursprünglichen Standort an einen anderen Ort transportiert und dort abgelagert wurde. Wenn das Eis schmilzt, bleibt der Findling als einzeln liegender Stein zurück. Im Kanton Freiburg findet man zahlreiche Findlinge, die während dem letzten Eiszeitmaximum durch die Gletscher hierhin transportiert worden sind. Einige Findlinge befinden sich an der Oberfläche und sind bekannt, im Rahmen von Bauarbeiten werden jedoch immer wieder neue Findlinge entdeckt. Findlinge sind von grossem naturwissenschaftlichem Interesse.
Rechtlicher Rahmen
Die gesetzliche Grundlage zum Thema Findlinge ist in Kapitel 3.5 «Bewegliche Naturdenkmäler», Art. 36 und 37 des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) verankert.
Gemäss Art. 36, Abs. 2 muss die Entdeckung von beweglichen Naturdenkmälern, wozu die Findlinge gehören, der zuständigen Kantonalen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Kantonale Behörde ist das Naturhistorische Museum des Kantons Freiburg. Die Naturdenkmäler bilden Bestandteil der Sammlungen des Museums.
Das Ausführungsreglement (NatR) zum NatG sieht in Art. 28 vor, dass Funde der Gemeinde oder dem Museum gemeldet werden müssen. Zudem ist die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten für die Entscheide zu beweglichen Naturdenkmälern zuständig.
Findlinge von kantonaler Bedeutung
Datengrundlage
Im Rahmen des Inventars der Geotope von kantonaler Bedeutung wurden auch die Findlinge von kantonaler Bedeutung definiert. Die Findlinge von kantonaler Bedeutung sind im Kartenportal des Kantons , Thema Natur und Landschaft, Landschaft, Findlinge von kantonaler Bedeutung zu finden. Das Objektblatt zu den Findlingen listet sämtliche Findlinge mit ihrer Lokalisation und der Lithologie auf.
Handlungsanweisungen für Findlingen von kantonaler Bedeutung
Für Findlinge von kantonaler Bedeutung gelten folgende Handlungsanweisung:
- Die Findlinge sind intakt zu halten
- Die Findlinge sind an ihrem Standort zu belassen.
- Die Findlinge dürfen nicht geputzt oder deren Oberflächen anderweitig behandelt werden.
- Das Klettern ist auf den Findlingen verboten
Fund eines neuen Findlings – was tun?
Wenn im Rahmen von beispielsweise Bauarbeiten oder anderen Arbeiten ein neuer Findling zutage tritt, muss dieser dokumentiert und dem Naturhistorischen Museum Freiburg gemeldet werden, bevor er verschoben oder allenfalls zerstört werden darf.
Folgende Informationen sind durch den Finder / die Finderin zu erheben und dem Naturhistorischen Museum zuzustellen:
- Standort: genaue Koordinaten (X/Y/Z) und Position über oder unter Boden
- Grösse des Blocks: Länge, Breite, Höhe. Genauigkeit: 10cm
- Fotodokumentation:
- Foto(s) mit der Übersicht der Umgebung (wo befindet sich der Block?)
- Foto(s) mit der Gesamtansicht des Blocks, inklusive einem Massstab
- Detailfoto(s) der Lithologie des Blocks, inklusive einem Massstab
Das Formular für die Meldung herunterladen.
Kontaktadresse
Christian Püntener
Naturhistorisches Museum Freiburg
- Chemin du Musée 6, 1700 Fribourg
- christian.puentener@fr.ch
- Tel.: Direkt 026 305 89 37 / Empfang 026 305 89 00
Sobald das Naturhistorische Museum die Dokumentation geprüft hat, wird es per Mail oder brieflich bestätigen, ob der Findling versetzt oder zerstört werden kann. Es ist möglich, dass weitere Erhebungen notwendig sind oder dass das Museum den Findling in seine Sammlung aufnehmen möchte.
Hinweis: Vielleicht ist es möglich, den Findling aufzuwerten? Findlinge können unter anderem für Gartengestaltungen genutzt werden.