Für Kinder sind die Kinderarztpraxen erste Anlaufstelle. Sind diese geschlossen oder nicht verfügbar, kann die Kindernotaufnahme des HFR in Anspruch genommen werden. Die Fälle werden dort so rasch wie möglich und den Kapazitäten entsprechend behandelt. Bitte beachten Sie aber, dass Krätze nicht als medizinischer Notfall mit hoher Priorität eingestuft wird.
Erwachsene, die Krätze-Symptome aufweisen (starker Juckreiz, insbesondere nachts, charakteristische Hautveränderungen) oder in deren Umfeld ein bestätigter Fall von Krätze vorliegt, werden gebeten, sich nicht direkt in die Notaufnahme oder eine der Permanences zu begeben.
Erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis oder der Bereitschaftsdienst (0800 170 171). Sind diese nicht verfügbar, ist eine Konsultation in einer Permanence des HFR möglich, sofern zuvor telefonisch Kontakt aufgenommen wird, um die Behandlung zu organisieren:
- HFR Riaz Permanence Rue de l’Hôpital 9 1632 Riaz 026 306 40 20Mo bis So: 7 bis 22 Uhr
- HFR Tafers Permanence Maggenberg 1 1712 Tafers026 306 60 00Mo bis Sa: 8 bis 18 Uhr So und Feiertage: geschlossen
- HFR Meyriez-Murten Permanence Chemin du Village 24 3280 Meyriez026 306 71 74Mo bis Fr: 8 bis 20 Uhr Sa, So und Feiertage: 9 bis 19 Uhr
Dieser Ablauf wird regelmässig überprüft und entsprechend der Entwicklung der Lage angepasst (Zeit und Ort der Konsultationen).
Zur Erinnerung: Krätze ist grundsätzlich eine harmlose Krankheit, deren Übertragung einen längeren engen Kontakt mit einer erkrankten Person voraussetzt. Auch wenn die Behandlung im Hinblick auf die Umgebung anspruchsvoll ist, ist die Erkrankung kein medizinischer Notfall.
Durch die Einhaltung dieser Weisung tragen die betroffenen Personen dazu bei, die Übertragung der Krankheit einzudämmen und die Organisation der Behandlung zu erleichtern.
Während der Konsultation wird die Ärztin oder der Arzt die Diagnose bestätigen oder ausschliessen und gegebenenfalls die erforderliche Behandlung verordnen und Verhaltensempfehlungen geben. Das schliesst insbesondere Massnahmen ein, die für Personen gelten, die im selben Haushalt leben oder engen Kontakt zur Patientin oder zum Patienten hatten.
(1) Als enger Kontakt gilt: Pflegepersonal, medizinisches oder paramedizinisches Personal, Familienangehörige, Personen, die sich ein Zimmer oder einen engen Lebensraum (Wohnheim, Kaserne) teilen, sowie Sexualpartnerinnen und -partner in den sechs Wochen vor der Diagnose, unabhängig davon, ob diese Symptome zeigen oder nicht.