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  • Ein kostengünstigeres Projekt zur digitalen Bildung, das pädagogische und finanzielle Anforderungen miteinander in Einklang bringt

Ein kostengünstigeres Projekt zur digitalen Bildung, das pädagogische und finanzielle Anforderungen miteinander in Einklang bringt

  • Medienmitteilung

Am Ende ihrer Arbeit hat die parlamentarische Kommission, die mit der Prüfung des Projekts zur Einführung der digitalen Ausstattung für die obligatorische Schule (DAOS) beauftragt wurde, eine Lösung vorgeschlagen, die es ermöglicht, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und auf die gesellschaftlichen Fragen zu antworten und gleichzeitig die Staatsfinanzen zu schonen. Die Anschaffung der digitalen Geräte für die Schülerinnen und Schüler würde weiterhin von den Gemeinden getragen, während der Kanton seinerseits die zentrale Verwaltung und den damit verbundenen technischen Support übernehmen würde. Dieser Vorschlag ermöglicht es, die finanziellen Auswirkungen für den Staat um fast die Hälfte zu reduzieren und gleichzeitig die Anforderungen der Lehrpläne zu erfüllen. Die von der Kommission geänderte Fassung des Entwurfs hat ausserdem zur Folge, dass nicht mehr auf die Verschiebung der Steuerbelastung zurückgegriffen werden muss.

Veröffentlicht am 25. April 2025 - 10h13

Die parlamentarische Kommission, die mit der Prüfung des Entwurfs zur Änderung des Schulgesetzes (Übernahme der Finanzierung und Verwaltung des Informatikparks der obligatorischen Schule (1H – 11H) – DAOS durch den Kanton) beauftragt war, hat ihre Arbeit abgeschlossen. Nach fünf Sitzungen legt sie dem Grossen Rat einen überarbeiteten Entwurf vor, der das Ergebnis eines verantwortungsvollen Konsenses ist.

Während im Projekt DAOS die Finanzierung und Verwaltung der digitalen Geräte der Schülerinnen und Schüler von den Gemeinden auf den Kanton übertragen wurden, befürwortet die Kommission den Status quo. Sie ist der Ansicht, dass die Gemeinden, die diese Aufgaben bisher zur Zufriedenheit erfüllt haben, weiterhin am besten in der Lage sind, ihre Bedürfnisse zu bestimmen und die Anbieter auszuwählen, mit denen sie eine Zusammenarbeit eingehen möchten. Damit ist nicht mehr die Rede vom einheitlichen Portal für die zentrale Beschaffung, das von DAOS vorgeschlagen wurde.

Während die Gemeinden in ihrer Politik zur digitalen Ausstattung der Schulen autonom bleiben 
würden, würde der Staat jedoch Empfehlungen zur Mindestausstattung abgeben, die notwendig ist, um den Anforderungen der Lehrpläne gerecht zu werden. Im Bestreben nach Genügsamkeit würde er auch Empfehlungen für die maximale Ausstattung aussprechen und wäre aufgerufen, die gemeinsame Nutzung von Informatikausrüstung zu fördern.

Die Kommission behält jedoch den Grundsatz aus dem DAOS-Projekt bei, wonach der Kanton für 
die zentrale Verwaltung des Informatikparks verantwortlich ist. Eine solche Regelung erscheint 
sinnvoll, da sie eine gemeinsame Verwaltung für alle Schulen ermöglicht. Er sorgt nicht nur dafür, 
dass die Systeme auf dem neuesten Stand sind, sondern spielt auch eine Schlüsselrolle im Bereich der Computersicherheit. Jede OS würde über eine/einen IT-Verantwortliche/n verfügen, die/der für den reibungslosen Betrieb der eingesetzten Anwendungen (Software-Support) verantwortlich ist. Die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der IT-Infrastruktur und der Hardware würde ihrerseits bei den Gemeinden und ihren Anbietern verbleiben.

Die Kommission behält auch die staatliche Finanzierung der digitalen Ausstattung der Lehrkräfte 
und des kantonalen Verwaltungspersonals in den Schulen aus dem DAOS-Projekt bei. Diese Ausstattung wird derzeit von den Gemeinden bezahlt oder einfach den Lehrkräften überlassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates als Arbeitgeber ist, die Lehrkräfte wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten.

Die Verschiebung der Steuerbelastung wird aufgegeben

Der Vorschlag der Kommission setzt die Motion 2019-GC-139 nur teilweise um, welche die 
Bereitstellung eines persönlichen und individuellen elektronischen Geräts für jede Schülerin und 
jeden Schüler der Orientierungsschule auf Staatskosten forderte. Diese Motion war vom Grossen 
Rat mit 54 zu 28 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen worden. Im Vorschlag der Kommission wird auch die Idee einer staatlichen Übernahme der Kosten für die Informatikausstattung der Primarstufe aufgegeben, die im Dezember 2023 im Rahmen des Antrags auf Rückweisung des Entwurfs der kantonalen digitalen Bildungsstrategie (DigiBi-Strategie) formuliert wurde.


In Anbetracht der finanziellen Aussichten des Staates ist die Kommission in der Tat der Ansicht, 
dass die Umsetzung des DAOS-Projekts – das den Forderungen des Grossen Rats entsprach – heute zu kostspielig ist (60 Millionen Franken, zuzüglich 13 Millionen Franken jährliche Betriebskosten). Der überarbeitete Entwurf der Kommission legt den Staatsanteil auf schätzungsweise 32 bis 35 Millionen Franken fest, wobei das jährliche Betriebsbudget zwischen 7,3 und 7,9 Millionen 
Franken schwankt. Dieser Vorschlag ermöglicht es zudem, auf die von den Gemeinden verpönte 
Verschiebung der Steuerbelastung zu verzichten. Er hat zudem kein obligatorisches Finanzreferendum zur Folge.

Die Kommission hält die digitale Bildung der Freiburger Schülerinnen und Schüler für unerlässlich. Zum einen, um den Anforderungen der deutsch- und französischsprachigen Lehrpläne gerecht zu werden, vor allem aber, um die Jugend auf die Herausforderungen einer Gesellschaft vorzubereiten, in der die Digitalisierung das Privat- und Berufsleben immer stärker prägt. So muss die digitale Bildung den Rahmen und die Mittel erhalten, die für ihre Umsetzung erforderlich sind. Der 
Kommission ist der Auffassung, dass ihr Vorschlag es den verschiedenen Akteuren ermöglicht, ein Konzept für die digitale Bildung umzusetzen, das ihren Prioritäten und Empfindungen entspricht 
und gleichzeitig pädagogische und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigt.

  • Medienmitteilung DAOS (PDF, 23.28k)
  • Gesetzentwurf DAOS (PDF, 39.98k)
Hauptbild
Communiqué de presse - Medienmitteilung
Communiqué de presse - Medienmitteilung © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Letzte Änderung: 28.04.2025 - 15h36

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