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Organisation des Justizrates

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Zusammensetzung und Kommissionen des Justizrates

Zusammensetzung

Dem Justizrat gehören 9 Mitglieder an:

  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Grossen Rates
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsrats
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kantonsgerichts
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Freiburger Anwaltsverbands
  • Eine ordentliche Professorin oder ein ordentlicher Professor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatsanwaltschaft
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden
  • Zwei weitere Mitglieder (die vom Justizrat vorgeschlagen werden).

Aktuelle Zusammensetzung des Justizrates...

Die Mitglieder werden vom Grossen Rat auf Vorschlag der betreffenden Köperschaft für 5 Jahre gewählt. Sie können nicht mehr als zwei Amtsperioden hintereinander Mitglieder des Justizrats sein.

Der Gesamtrat tritt nach Bedarf zusammen, grundsätzlich einmal pro Monat, oder wenn es 3 Mitglieder verlangen.

Der Justizrat bezeichnet seine Präsidentin oder seinen Präsidenten und seine Vizepräsidentin oder seinen Vizepräsidenten für 3 Jahre; diese Amtszeit kann verlängert werden.

Ihm gehören eine juristische Sekretärin oder ein juristischer Sekretär und eine Sekretärin oder ein Sekretär nach Gesetzgebung über das Staatspersonal an.

Kommissionen

Der Justizrat hat 3 ständige Kommissionen. Ihnen gehören jeweils 3 Mitglieder an; jede Kommission bezeichnet ihr Präsidium.

  • Kommission für die administrative Aufsicht. Mehr erfahren...
  • Kommission für die disziplinarische Aufsicht. Mehr erfahren...
  • Wahlkommission. Mehr erfahren...  

Links

  • Aktuelle Zusammensetzung des Justizrates
  • Gesetze und Reglemente betreffend den Justizrat
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Salle de conférence CM - Konferenzzimmer JR © Alle Rechte vorbehalten
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Direktionen / zugehörige Ämter

Justizrat (JR)

Kontaktinformation

Herausgegeben von Justizrat

Letzte Änderung: 09.06.2020

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