Um den internationalen Anforderungen der Unternehmensbesteuerung gerecht zu werden und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons zu gewährleisten, bestätigt der Staatsrat seine Strategie zur Umsetzung der Steuerreform und hat soeben die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Ausgewogene steuerpolitische Massnahmen
Bei den Steuerinstrumenten hat sich der Staatsrat als Hauptmassnahme für die Senkung des effektiven Gewinnsteuersatzes auf 13,72 % entschieden. Der kantonale Kapitalsteuersatz wird von 0,16 % auf 0,1 % herabgesetzt. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. Die Dividenden aus qualifizierten Kapitalbeteiligungen werden zu 70 % besteuert. Mit der Patentbox können unter gewissen Voraussetzungen bis zu 90 % der Gewinne aus Lizenzerträgen und ähnlichen Rechten von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen können diese bis zu 150 % in Abzug gebracht werden. Damit diese letzten zwei Instrumente nicht zu allzu grossen Einnahmeneinbussen führen, schlägt der Staatsrat für diese Steuerermässigungen eine Obergrenze von 20% des Gewinns vor.
30 Millionen Franken für soziale Massnahmen
Der Staatsrat sieht jährlich insgesamt mehr als 30 Millionen Franken zur Finanzierung von sozialen Massnahmen für die Freiburger Bevölkerung vor, wovon 22 Millionen Franken von den Unternehmen finanziert werden. Die kantonalen Familienzulagen werden pro Kind um jährlich 240 Franken erhöht. Ein jährlicher Betrag von 5,2 Millionen Franken ist für die familienergänzende Betreuung (Schaffung von Krippenplätzen, Senkung der Krippen- und Tageselterntarife sowie Unterstützung innovativer Betreuungsmodelle) und die arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Ein Betrag von 5,2 Millionen soll in die Finanzierung der Berufsbildung fliessen (zugunsten überbetrieblicher Kurse, des Forums der Berufe START, von Lehrbetriebsverbünden und der Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums) sowie für die Eingliederung Jugendlicher und über 50-Jähriger in die Arbeitswelt eingesetzt werden. Finanziert werden diese Massnahmen über eine Sozialabgabe, die auf der einfachen kantonalen Gewinnsteuer berechnet wird. Schliesslich wird der Staatsrat auch einen Betrag von jährlich rund 5 Millionen Franken zur Erhöhung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung bereitstellen.
Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden
Um die Lasten der Gemeinwesen gleichmässiger zu verteilen, schlägt der Staatsrat vor, die Steuereinbussen, die die Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden durch die Steuerreform vorübergehend erleiden, während 7 Jahren teilweise auszugleichen. Mit dem Einverständnis des Freiburger Gemeindeverbands hält der Staatsrat am minimalen jährlichen Ausgleichsbetrag von 9,6 Millionen Franken fest, wovon 8,5 Millionen Franken zugunsten der Gemeinden und 1,1 Millionen Franken zugunsten der Pfarreien/Kirchgemeinden. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen könnte ausserdem auf maximal 15 Millionen Franken jährlich angehoben werden, sofern der bezahlte Ausgleichsbetrag niedriger ist als ein Drittel des Mehrbetrags, den der Staat als Anteil an der direkten Bundessteuer einnehmen wird. Während den 7 Jahren wird die Situation der Gemeinden insgesamt und einzeln jährlich überprüft. Das Freiburger Stimmvolk wird über diese Ausgleichszahlungen zu befinden haben.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden alles in allem auf rund CHF 40 Millionen Franken für den Kanton und auf CHF 33 Millionen Franken für die Gemeinden und Pfarreien/Kirchgemeinden geschätzt. Diese Beträge werden letztlich durch die positiven Auswirkungen der Reform auf die Freiburger Wirtschaft kompensiert.
Nächste Etappen und Termine
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wird im Prinzip in der Dezembersession 2018 über diese Steuerreformvorlage beschliessen.