Vernehmlassung des Vorentwurfs der Verordnung über die Kompetenzentwicklung des Personals des Staats Freiburg durch Aus- und Weiterbildung
In seiner Sitzung vom 20. Dezember 2022 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf der Verordnung über die Kompetenzentwicklung des Personals des Staats Freiburg durch Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsverordnung, AWBV) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. März 2023.
Veröffentlicht am 21. Dezember 2022 - 16h34
Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 22.12.2022 - 08h36