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  • Streik der Radiologiefachpersonen nach Einschätzung des Staatsrats unzulässig

Streik der Radiologiefachpersonen nach Einschätzung des Staatsrats unzulässig

  • Medienmitteilung

Die Radiologiefachpersonen haben als Reaktion auf ihren Verbleib in Lohnklasse 17 der Lohnskala des Staatspersonals angekündigt, ab Montag, 3. Februar 2025 in Streik zu treten. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass dieser Streik unverhältnismässig und unzulässig ist.

Veröffentlicht am 29. Januar 2025 - 09h10

Der Staatsrat ist sich der wichtigen Rolle der Radiologiefachpersonen, medizinisch-technische Radiologie MTR (Funktionsbezeichnung «Röntgentechniker/in») im Freiburger Gesundheitssystem bewusst und versteht ihre Enttäuschung darüber, dass sie nicht in eine höhere Lohnklasse eingereiht werden. Er ist jedoch der Auffassung, dass dies keine Rechtfertigung für eine Streikankündigung ist; er hält ihr Vorhaben für unverhältnismässig und einen Streik für unzulässig. Ein Streik der Radiologiefachpersonen würde den Betrieb des freiburger spitals (HFR) beeinträchtigen und dem Allgemeininteresse der Patientinnen und Patienten sowie der Bevölkerung schaden. Die Streikenden hätten übrigens auch mit Sanktionen seitens des Arbeitgebers zu rechnen.

Das Funktionsbewertungssystem des Staates Freiburg (Evalfri) findet auf alle Funktionen Anwendung, auch auf die Funktion «Röntgentechniker/in». So hat die Regierung nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der Analyse der Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen (KBF) beschlossen, an der Lohnklasse 17 der Lohnskala des Staatspersonals für die Radiologiefachpersonen festzuhalten. Der Staatsrat befasst sich damit zum dritten Mal mit einer Neubewertung der Funktion «Röntgentechniker/in» (2005, 2009 und 2024), die übrigens bereits zweimal höher eingereiht wurde (per 2004 und 2008).

Der Staatsrat weist darauf hin, dass die Löhne, die der Staat den Radiologiefachpersonen zahlt, absolut konkurrenzfähig sind. Ihre Löhne zählen im Vergleich mit den anderen Westschweizer Kantonen nach dem Kanton Genf zu den höchsten. Nach den Lohndaten 2024 beträgt der monatliche Mindestlohn der in der Lohnklasse 17 eingereihten Radiologiefachpersonen 5950 Franken (Laufbahnbeginn) und der monatliche Höchstlohn 8997 Franken (Laufbahnende), ohne Zulagen. Das sind am Laufbahnbeginn monatlich rund 400 Franken und am Laufbahnende monatlich rund 1200 Franken mehr als in den Kantonen Wallis oder Neuenburg. Der monatliche Durchschnittslohn der Röntgenfachpersonen in Freiburg beträgt 8000 Franken für eine Vollzeitstelle.

Patientensicherheit am HFR gewährleistet

Nach der Streikankündigung hat das freiburger spital (HFR) alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. So werden alle wesentlichen und dringenden medizinischen Leistungen (Diagnosen und Behandlungen) aufrechterhalten. Patientinnen und Patienten, deren Termine streikbedingt verschoben werden müssen, werden persönlich kontaktiert. Das HFR dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und dem gesamten Personal für seinen Einsatz zur Gewährleistung eines reibungslosen Spitalbetriebs während des Streiks.

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Letzte Änderung: 29.01.2025 - 09h10

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