Auf dem Schweizer Finanzplatz sind neue Richtlinien zu QR-Rechnungen in Kraft getreten. Diese verpflichten uns, das Format bestimmter Dokumente anzupassen. Daher wurden den betroffenen Steuerpflichtigen neue Einzahlungsscheine mit QR-Code zugesandt. Wir bitten Sie, diese ab sofort zu verwenden. Diese Änderung betrifft ausschließlich den QR-Code. Die IBAN und die Referenz ändern sich nicht. Die Beträge bleiben unverändert und können erneut eingegeben werden.
Falls Sie unsere Zahlungsdaten gespeichert haben, insbesondere für Daueraufträge, bitten wir Sie, diese unverzüglich zu aktualisieren.