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  • Neuer Amtsname und Inkraftsetzung revidierter Rechtsgrundlagen

Neuer Amtsname und Inkraftsetzung revidierter Rechtsgrundlagen

Ab dem 1. März 2024 treten wichtige Änderungen im Bereich der Geoinformation in Kraft. Die Revision der kantonalen Rechtsgrundlagen zielt darauf ab, den Rechtsrahmen zu modernisieren und anzupassen, um den aktuellen und künftigen Bedürfnissen im Bereich der Verwaltung raumbezogener Daten besser gerecht zu werden.

Veröffentlicht am 01. März 2024 - 09h53

Zu den wichtigsten angekündigten Änderungen gehört zunächst die Namensänderung des zuständigen Amtes: Aus dem Amt für Vermessung und Geomatik wird nun das Amt für Geoinformation. Dieser neue Name spiegelt die Vielfalt der angebotenen Daten und Leistungen, die über die traditionellen Katasterpläne hinausgehen, besser wider.

Die Revision berücksichtigt auch die jüngsten Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung und der kantonalen Praxis, um eine bessere Kohärenz und Effizienz bei der Verwaltung von Geodaten zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Suche nach zusätzlichen Synergien gewidmet, die darauf abzielen, Prozesse zu optimieren und die Koordination zwischen den verschiedenen Stellen, die an der Erhebung, Aktualisierung und Veröffentlichung von Geobasisdaten beteiligt sind, zu verstärken.

Im Interesse der Transparenz und Zugänglichkeit sind der Zugang zu Geobasisdaten sowie deren Nutzung für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. Diese Massnahme soll die Innovation und die Entwicklung neuer Dienste auf der Grundlage von Geoinformationen fördern.

Darüber hinaus wird dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) eine offizielle Rolle als Publikationsorgan zugewiesen, wodurch seine Legitimität und Zuverlässigkeit gestärkt wird.

Parallel dazu wird der Leitungskataster eingeführt, der es ermöglicht, unterirdische Netze und kritische Infrastrukturen besser zu verwalten und zu sichern.

Schliesslich werden im Rahmen dieser Revision einige Verfahren beschleunigt, um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Fristen zu verkürzen.

Trotz dieser bedeutenden Änderungen bleiben das Personal des Amtes und die Lage der Räumlichkeiten unverändert, so dass eine gewisse Kontinuität für alle Nutzer von Geoinformationen gewährleistet ist.

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SGéo / GeoA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Letzte Änderung: 17.12.2024 - 13h38

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