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Leistungen der FinV

Lead

Die Finanzverwaltung ist ein zentraler Dienst. Als solcher steht sie im Dienst des Staatsrats und der Verwaltungseinheiten für die Führung und Verwaltung des Finanzwesens und erarbeitet die Grundlagen der kantonalen Finanzpolitik.

Leistungen FinV
Vergrössern Leistungen FinV © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Leistungen FinV

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Festlegung des Kontenplans und Organisation der Buchhaltung;
  • Erstellen der Entwürfe zu Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechnung zuhanden des Staatsrates;
  • Gewährleistung des Zahlungsverkehrs des Staates;
  • Pflege der Finanzbeziehungen mit dem Bund;
  • Kassaführung und Buchhaltung sowie Budgetkontrolle, wenn nicht andere Organe damit beauftragt sind;
  • Tresorerieverwaltung und Verwaltung der Staatsschuld;
  • Prüfung der finanziellen Folgen von kantonalen, interkantonalen und eidgenössischen Entwürfen zuhanden des Staatsrates;
  • Durchführung der periodischen Überprüfung der Subventionen;
  • Ausarbeitung der Richtlinien für das Finanzmanagement und Beratung der Dienststellen und Direktionen in finanziellen Fragen;
  • Erstellen von Tabellen und Finanzstatistiken.

Laufende Projekte

Gegenwärtig ist die Finanzverwaltung stark in mehreren Reformprojekten engagiert: NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen); periodische Überprüfung der Subventionen, New Public Management und leistungsorientierte Führung, Einführung eines Kosten- und Leistungsrechnungskonzepts, finanzielle Überwachung der Beteiligungen des Staates, Hilfsinstrumente zur Finanzverwaltung und –analyse sowie Follow-up der Mandate.

Kennzahlen

Statistische Finanzierungskennzahlen des Staates / Staatsrechnung 2024 (PDF, 1.22MB)
Hauptsächliche Rechtsgrundlagen für die FinV
Vergrössern Hauptsächliche Rechtsgrundlagen für die FinV © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
Hauptsächliche Rechtsgrundlagen für die FinV

Finanzhaushaltsgesetzgebung

Hauptsächliche für das Finanzwesen des Staates massgebende Rechtsgrundlagen:

Gesetz vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG)
SGF 610.1

   
Ausführungsreglement vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHR)
SGF 610.11
   
Beschluss vom 4. März 1998 über das Vorgehen beim Bezug von Forderungen des Staates
SGF 610.16
   
Verordnung vom 5. Juni 2018 zur Festsetzung der auf Grund der letzten Staatsrechung berechneten Beträge
SGF 612.21
   
Subventionsgesetz vom 17. November 1999 (SubG)
SGF 616.1
   
Subventionsreglement vom 22. August 2000 (SubR)
SGF 616.11
   
Verordnung vom 20. Mai 2008 über die leistungsorientierte Führung
SGF 122.90.11
   

Verlinkte Dokumente

Vorschriften über das Eingehen von Ausgabenverpflichtungen, die Zeichnung von Zahlungsanweisungen und Einnahmenverzeichnissen (PDF, 26.7k)
Hauptbild
Leistungen FinV
Leistungen FinV © Alle Rechte vorbehalten
  • Buchhaltung und Finanzdienst
  • Finanzmanagementinstrumente und Subventionsverwaltung FIMIS
  • Finanzplanung und Budgetkontrolle FPBK
  • Finanzwesen
  • Logistik
  • Neue Instrumente für das Finanz- und Verwaltungsmanagement Nigefi
Direktionen / zugehörige Ämter

Finanzverwaltung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Finanzverwaltung

Letzte Änderung: 25.04.2025

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