Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme (MobV)
Diese Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV), gilt für das gesamte dem Gesetz über das Staatspersonal unterstehende Personal, mit dieser Verordnung setzt der Staatsrat ein Zeichen für deren Bekämpfung (Art. 130 des Gesetzes über das Staatspersonal, StPG).
MobV
- Die MobV trat am 1. Juli 2016 in Kraft.
- Für das gesamte Personal des Staates Freiburg, das dem StPG untersteht.
- Die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales führt durch das informelle Verfahren im Rahmen von Belästigungs- und Konfliktmanagement am Arbeitsplatz.
- Die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales diskutiert mit Ihnen verschiedener Interventionsstrategien: Kontakt mit den Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen, Einleitung eines formellen Verfahrens, Weiterverweisung an eine andere Fachstelle, Mediation, kostenlose Rechtsberatung bei einem/einer externen Rechtsanwalt-anwältin.
- Formalisiert die Funktion Vertrauenspersonen, welche von den Berater-innen der Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales wahrgenommen wird.
- Implementation einer Paritätischen Aufsichtskommission für die Tätigkeit der Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales (MobV-Kommission).