Angesichts der Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in der Schweiz überwachen die Bundes- und Kantonsbehörden die Situation aktiv. Die Eigentümer des betroffenen Baumes oder der betroffenen Struktur sind dafür verantwortlich, Massnahmen zu ergreifen. Der WNA ist nicht damit beauftragt, gegen diese einheimischen Raupen vorzugehen. Er ordnet weder eine systematische Beseitigung an noch entschädigt er die Eigentümer. Das Amt kann jedoch informieren oder beraten.
Was tun nach einem Kontakt?
Wer nach einem Aufenthalt in der Nähe von Eichen plötzlich Hautreaktionen oder Atemwegsbeschwerden entwickelt, sollte einen möglichen Kontakt mit den Brennhaaren in Betracht ziehen.
aha! Allergiezentrum Schweiz empfiehlt:
- Kleider wechseln und waschen, möglichst über 60°C (idealerweise 90 Grad)
- Duschen und Haare gründlich waschen
- Eventuell die Augen mit Wasser ausspülen und eine Nasendusche anwenden
- Treten Haut- und/oder Atemwegsreaktionen auf, sollte man seine Hausärztin, seinen Hausartzt oder einen Allergologen aufsuchen.
«Mit der richtigen medizinischen Behandlung klingen die Symptome meist rasch wieder ab», sagt Schmid-Grendelmeier. Bei Hautreaktionen kommen entzündungshemmende Kortisonpräparate oder antiallergische Medikamente wie Antihistaminika zum Einsatz. Bei Atemwegsproblemen werden zusätzlich Medikamente zum Inhalieren eingesetzt, welche die Bronchien erweitern.
Haustiere: Bei Verdacht auf Kontakt sollten Tierhalter Schnauze, Augen oder Fell vorsichtig mit viel Wasser abspülen. Wichtig: nicht reiben, damit die Brennhaare nicht tiefer in Haut oder Schleimhäute gelangen. Bei Symptomen sollte umgehend eine Tierarztpraxis kontaktiert werden.
Verdacht auf Befall ausserhalb des Waldes
Die Besitzer des betroffenen Baumes oder der betroffenen Anlage müssen sich selbst darum kümmern. Wer ausserhalb des Waldes ein Nest vermutet, kann dies der zuständigen Gemeinde melden.
Verdacht auf Befall im Wald
Auch im Wald sind die Besitzer des Baumes oder der Anlage verantwortlich. Wer im Wald oder in der Nähe von Besuchereinrichtungen (Bank, Tisch, Spiel- oder Picknickplatz) ein Nest vermutet, kann dies den Eigentümern der Fläche oder dem Revierförster melden.
Es wird empfohlen, die Nester entfernen zu lassen, damit Menschen und Tiere (z. B. Hunde) nicht gesundheitlich gefährdet werden. Fachleute wie Baumkletterer oder ausgerüstete Forstteams können damit beauftragt werden. Normalerweise bezahlt der Auftraggeber die Arbeiten.