Vogelgrippe
Das Auffinden von toten oder kranken Wildvögeln innerhalb von 24 Stunden an einem Ort (1 Schwan, 2 oder mehrere Wasservögel oder Greifvögel, 5 oder mehrere Wildvögel) ist unverzüglich dem Wildhüter des betreffenden Gebiets mitzuteilen.
Informationen betreffend die Wildhüter-Fischereiaufseher des Kantons Freiburg.
Das Auffinden von toten oder kranken Wildvögeln innerhalb von 24 Stunden an einem Ort (1 Schwan, 2 oder mehrere Wasservögel oder Greifvögel, 5 oder mehrere Wildvögel) ist unverzüglich dem Wildhüter des betreffenden Gebiets mitzuteilen.
Die Wildhüter sind für Folgendes zuständig:
Die territoriale Organisation des Sektors “Fauna, Biodiversität, Jagd und Fischerei” besteht aus 16 Wildhütern, die auf 16 Aufsichtskreise aufgeteilt sind, die den ganzen Kanton Freiburg abdecken.
Durch Klicken auf den Aufsichtskreis Ihrer Wahl erfahren Sie die Koordinaten des verantwortlichen Wildhüters.
Ansprechperson: Markus Siegenthaler
Route du Mont Carmel 51762 Givisiez
Tel. 026 305 23 31Email
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 26.11.2025