• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Aquatische und terrestrische Fauna
  • Neophyten

Neophyten

Lead

Ein Neophyt ist eine gebietsfremde Pflanzenart, die im natürlichen Lebensraum eingebracht worden ist. Was sind die Gefahren, welche Arten gibt es und wo sind die Lebensräume und schlussendlich: wie werden Neophyten bekämpft.

Die Neophyten im Kanton Freiburg

Herkuleskraut
Vergrössern Herkuleskraut © Alle Rechte vorbehalten
Herkuleskraut

Ein Neophyt ist eine gebietsfremde Pflanzenart, die mit oder ohne Absicht in den natürlichen Lebensraum eingeführt wurde.

Unter den Neophyten gibt es "invasive Arten", die sich auf Kosten einheimischer Arten massiv ausbreiten. Dank ihrer biologischen Eigenschaften (hohe Wachstums- oder Vermehrungsrate) können sie zu anderen Pflanzen in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen treten und diese mittel- oder langfristig verdrängen.

Gewisse Neophyten wie der Riesen-Bärenklau (kann Hautentzündungen mit starker Blasenbildung hervorrufen) oder die Aufrechte Ambrosie (Allergiegefahr wegen der Pollen) stellen zudem eine Gefahr für die Gesundheit dar.

Und schliesslich können invasive Arten auch das Ökosystem verändern und hohe Kosten für die Gemeinschaft verursachen. Der Japanische Stauden-Knöterich beispielsweise, der sich am Ufer von Fliessgewässern ansiedelt, gewährt nicht denselben Schutz gegen Erosionen wie die einheimischen Arten, die er konkurrenziert. Die Folgen sind eine Schwächung der Böschungen und das Auftreten schwerwiegender Erosionen.

Kurzum, diese invasiven Arten stellen eine grosse Gefahr für die Natur dar. Sie gelten weltweit als die zweitgrösste Gefährdung der biologischen Vielfalt. Um die Verbreitung dieser Pflanzen einzudämmen, sollten aktive Massnahmen vorgesehen. Auch die Bevölkerung kann einen Beitrag leisten, z.B. indem die einheimischen Arten bevorzugt werden – an Stelle der heiklen Zierpflanzen wie der Sommerflieder (auch Schmetterlingsstrauch genannt).

Kantonale Strategie für die Bekämpfung von Neophyten

Das Amt für Wald und Natur trifft aktiv Massnahmen zur Bekämpfung von Neophyten:

  • wenn ein Biotop von nationaler Bedeutung betroffen ist,
  • wenn das Vorhandensein von Neophyten eine Bedrohung für seltene einheimische Arten darstellt und
  • wenn die Massnahmen Erfolg versprechend sind.

Die Massnahmen zur Eindämmung von Neophyten, die für die Landwirtschaft problematisch sind, werden vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve koordiniert.

Die Aspekte der öffentlichen Gesundheit werden von der Direktion für Gesundheit und Soziales behandelt.

Links

  • Neophytenbekämpfung
  • Freisetzungsverordnung FrSV
  • BAFU - Invasive gebietsfremde Arten
  • Info Flora - Neophyten
  • Cercle exotique
  • Informationsplattform énergie-environnement der Westschweizer Kantone
  • Aquatische Lebensräume
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 16.05.2024

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: