Wie die Direktion festgestellt hat, ist im Kanton ein wachsender Wunsch nach Schwimmbädern zu verzeichnen, und zwar für die schulische Nutzung wie auch für Freizeitaktivitäten und aus gesundheitlichen Gründen. Der Westschweizer Lehrplan (PER), der 2011 in unserem Kanton eingeführt wurde, schafft die Grundlagen, damit der Schwimmunterricht an der Schule obligatorisch wird. Auch im Lehrplan 21 ist dies vorgesehen. Mehrere parlamentarische Vorstösse und die Initiative des Vereins "ProPiscine", die der Grosse Rat in seiner Dezembersession 2013 für gültig erklärt hat, bekräftigen den Wunsch der Freiburger Bevölkerung nach neuen Wassersporteinrichtungen.
Obschon die staatliche Finanzhilfe vor allem auf Sportanlagen für den Schulsport abzielt, kann der Staat auch den Bau von Sportanlagen kantonaler und nationaler Bedeutung für den Freizeit- und/oder Leistungssport unterstützen. Der in die Vernehmlassung geschickte Reglementsvorentwurf soll eine sinnvolle Verteilung der gedeckten Wassersportanlagen im Kanton fördern und dabei die Gemeinden zur Zusammenarbeit einladen. Denn auch wenn der Staatsrat Verständnis hat für die Schaffung eines kantonalen Schwimmzentrums, muss die Zentralisierung solcher Einrichtungen abgewogen werden mit der Verkehrslage und den Fahrzeiten: Ein einziges Schwimmbad wird, vor allem wegen der geografischen Lage, nicht alle Erwartungen der verschiedenen Benutzerkreise erfüllen können.
Die geplante Finanzhilfe soll subsidiär gewährt werden. Sie entspricht 35 % der subventionierbaren Kosten und darf für ein Schwimmbad kantonsübergreifender oder nationaler Bedeutung (50-Meter-Becken) 15 Millionen Franken und für ein Schwimmbad kantonaler Bedeutung (25-Meter-Becken) 6 Millionen Franken nicht übersteigen. Die Finanzhilfen für Schwimmbäder sind zeitlich befristet, und zwar bis etwa 2020.
Wegen der technischen Seite des Vorentwurfs für das Reglement ist eine eingeschränkte Vernehmlassung vorgesehen. Diese dauert bis zum 26. August 2014.