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  • Covid-19 : Richtlinien zuhanden der Freiburger Gemeinden

Covid-19 : Richtlinien zuhanden der Freiburger Gemeinden

  • Medienmitteilung

In Absprache mit den betroffenen Direktionen und der Konferenz der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre übermittelt das kantonale Führungsorgan (KFO) den Gemeindebehörden Richtlinien, welche die Gemeinden bis auf Weiteres einhalten müssen.

Veröffentlicht am 23. März 2020 - 13h00

Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Bevölkerung müssen die Freiburger Gemeinden in dieser Pandemieperiode ihren Betrieb weiterhin sicherstellen. Um es ihnen zu ermöglichen, ihren Auftrag zu erfüllen, übermittelt das kantonale Führungsorgan (KFO) in Absprache mit den betroffenen Direktionen und der Konferenz der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre den Gemeindebehörden Richtlinien.

Medienmitteilung

Richtlinien zuhanden der Freiburger Gemeinden PDF, 245.75k
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Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h25

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