Zum einen wurde der Vorentwurf des Gesetzes infolge eines Antrags des Senats der Universität Freiburg eingeleitet, der sich insbesondere auf die Repräsentativität der verschiedenen Körperschaften der Plenarversammlung bezog. Diese ist dafür zuständig, dem Senat einen Vorschlag für die Ernennung der Rektorin oder des Rektors zu unterbreiten.
Zum anderen trägt der Vorentwurf des Gesetzes verschiedenen Bedürfnissen Rechnung, die von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) ermittelt wurden. Dabei geht es insbesondere darum, die jüngsten Änderungen des kantonalen Rechts und des übergeordneten Rechts zu berücksichtigen, den normativen Rahmen im Hinblick auf den föderalen und interkantonalen Kontext zu aktualisieren, die Steuerungs- und Governance-Instrumente anzupassen sowie bestimmte Rechtsbegriffe zu klären und einige technische Einzelheiten zu präzisieren.
Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 29. Januar 2027 per E-Mail an safu.ufa@fr.ch einzureichen. Dabei ist ausschliesslich das dafür vorgesehene Formular zu verwenden.