• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
  • Schulleben
  • Schulleben

Kulturelle und religiöse Vielfalt

Lead

Es ist der Auftrag des Staates allen Schülerinnen und Schülern unseres Kantons guten Unterricht zu ermöglichen. Die Berücksichtigung der Vielfalt trägt ebenfalls zur Förderung dieser Qualität bei. Um diese Kultur des guten gegenseitigen Verständnisses aufrechtzuerhalten, legt die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD), ihre Empfehlungen zum Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt in der Schule zuhanden der Lehrpersonen und Schulbehörden neu auf.

Die Schule ist das Spiegelbild der Gesellschaft, die sich durch eine wachsende soziale, kulturelle und religiöse Vielfalt auszeichnet. Dies kann juristische und praktische Fragen aufwerfen. Sie finden hier die zusammengefassten Antworten auf die häufigsten Fragen:

  • Konfessioneller Religionsunterricht
  • Ethik und Religion
  • Tragen von religiösen Symbolen und Kleidern
  • Turn- und Sportunterricht, Schwimmunterricht

Für nähere Einzelheiten zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen, die Broschüre "Religiöse und kulturelle Vielfalt in der Schule" zu lesen.

Konfessioneller Religionsunterricht

Im wöchentlichen Stundenplan ist eine bestimmte Zeit für den konfessionellen Religionsunterricht der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgesehen. Die Eltern können ohne Angabe von Gründen schriftlich erklären, dass ihr Kind den konfessionellen Religionsunterricht nicht besuchen wird. Schülerinnen und Schüler, die das 16. Altersjahr vollendet haben, können diese Erklärung selber abgeben. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler stehen unter der Verantwortung und Aufsicht der Schule.

Ethik und Religion

Der Unterricht in Ethik und Religion ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, da es sich hierbei nicht um einen konfessionellen Unterricht handelt. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich dabei mit grundlegenden Lebensthemen auseinander, die aus dem Blickwinkel unterschiedlicher religiöser und philosophischer Strömungen beleuchtet werden. Sie können so ein interkulturelles Verständnis aufbauen und im Dialog zu neuen Einsichten gelangen. Der Unterricht in Ethik und Religionen erfolgt unter Achtung der Meinungen, religiösen Überzeugungen und kulturellen Traditionen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familie.

Tragen von religiösen Symbolen und Kleidern

Den Schülerinnen und Schülern ist das Tragen von religiösen Symbolen und Kleidern erlaubt, sofern dies der guten Verständigung zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Lehrperson nicht hinderlich ist und keinerlei Gefahr darstellt. So kann von einer Schülerin verlangt werden, ein religiöses Kleidungsstück zur Bedeckung von Kopf und Hals für bestimmte Unterrichtsfächer aus Sicherheitsgründen abzulegen (z.B. für den Turn- und Sportunterricht).

Turn- und Sportunterricht, Schwimmunterricht

Die Schülerinnen und Schüler werden, ausser aus medizinischen Gründen, nicht vom Turn- und Sportunterricht befreit. So ist insbesondere eine Dispens vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht gerechtfertigt.

Dokumente

Religiöse und kulturelle Vielfalt in der Schule_ 2023 (PDF, 541.91k)
Hauptbild
dessins d'élèves représentants des portraits de femmes africaines
Dessins d'élèves Cycle 1 - 1. Zyklus Schülerzeichnung © Alle Rechte vorbehalten
  • Ernährung, Bewegung und Körperbild bei Kindern und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 1. Zyklus
  • Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 3. Zyklus
  • Obligatorische Schule - Organisation und Ablauf, 2. Zyklus
  • Schulferien
  • Sonderpädagogik: obligatorische Schule

Verlinkte Seiten

  • Schulleben
Direktionen / zugehörige Ämter

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 17.11.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: