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  • Ein neues System für die Förderung der Erwachsenenbildung

Ein neues System für die Förderung der Erwachsenenbildung

Bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung hat der Kanton Freiburg mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine Vereinbarung unterzeichnet: der Bund ergänzt das freiburgische Budget für die Erwachsenenbildung um rund einen Drittel und setzt sich dafür ein, dass Erwachsene fehlende Grundkompetenzen erwerben können. Folglich hat das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) neue Förderkriterien und einen standardisierten Verteilschlüssel erarbeitet. Vierzehn Bildungsinstitutionen sind im Herbst 2019 dem ersten Aufruf zur Einreichung von Gesuchen gefolgt.

Veröffentlicht am 01. Mai 2020 - 12h10

In den vergangenen Jahren hat das BEA rund zehn Bildungsinstitutionen mithilfe von Leistungsverträgen und jährlichen Förderbeiträgen für die Erwachsenenbildung unterstützt. Seit 2020 gelten neue Kriterien für die Förderung der Erwachsenenbildung, welche insbesondere die Unterstützung der Grundkompetenzen Erwachsener begünstigen. Basierend auf dem kantonalen Gesetz zur Erwachsenenbildung hat das BEA einen neuen Verteilschlüssel für Förderbeiträge entwickelt. Dieser gilt für alle interessierten Bildungsinstitutionen, die den Förderkriterien entsprechen.

Dazu hat das BEA seine Förderrichtlinien von 2002 erneuert und im Herbst 2019 einen ersten Aufruf zur Einreichung von Fördergesuchen lanciert. Vierzehn Bildungsinstitutionen haben dem Aufruf Folge geleistet, darunter die Volkshochschulen des Kantons Freiburg und des Seelandes, die freiburgische Sektion des Vereins Lesen und Schreiben und das Freiburgische Rote Kreuz. Sie erhalten im Jahr 2020 insgesamt beinahe 500'000 CHF an Förderbeiträgen für die Organisation und Durchführung von rund 300 Kursen und Vorträgen.

Die bereits genannten neuen Kriterien animieren Bildungsinstitutionen dazu, die Unterrichtsqualität zu verbessern und ihr Zielpublikum transparent über ihr Kursangebot zu informieren. Das neue Fördersystem enthält zudem Anreize, mehr Kurse im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener zu entwickeln und anzubieten.

Gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Statistik[1], weisen mehr als 10% der 16-65-jährigen Schweizer Bevölkerung Lücken in einem oder mehreren Bereichen der Grundkompetenzen auf. So stellt zum Beispiel das Lesen selbst eines sehr einfachen Textes nahezu 800’000 Personen vor unüberwindbare Verständnisprobleme. Geschätzt auf den Kanton Freiburg[2] haben 41'000 Personen Schwierigkeiten mit Lesen, Schreiben, Rechnen oder dem grundlegenden Umgang mit digitalen Anwendungen.

[1]     BFS (2006). Lesen und Rechnen im Alltag. Grundkompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz. Nationaler Bericht zu der Erhebung Adult Literacy and Lifeskills Study. Neuchâtel

 [2]     Gemäss kantonaler Statistik betrug die permanente Wohnbevölkerung am 31. Dezember 2017 315'074 Personen. Quelle : www.fr.ch/de/sr/institutionen-und-politische-rechte/statistik/freiburg-in-zahlen konsultiert am 12. Dezember 2019.

Hintergrund

Zur Erinnerung: das neue Bundesgesetz zur Weiterbildung (WeBiG) ist im Jahr 2017 in Kraft getreten. Es bezweckt die hauptsächlich privat organisierte und individuell verantwortete Weiterbildung zu stärken, welche ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Insbesondere setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Der Bund sieht dafür die Ausrichtung von Finanzhilfen an Kantone mit geltender Vereinbarung vor. Der Kanton Freiburg hat diese Vereinbarung unterzeichnet. So trägt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in den Jahren 2017 bis 2020 rund einen Drittel an das freiburgische Budget für die Erwachsenenbildung bei.

Links

  • SBFI: Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener
  • Botschaft zum Bundesgesetz über die Weiterbildung
  • Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung
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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 08.06.2020 - 23h42

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