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  • Beibehalt der Maskenpflicht an den Schulen bis Ende des Schuljahres

Beibehalt der Maskenpflicht an den Schulen bis Ende des Schuljahres

Die grossen Anstrengungen, die in den letzten Monaten von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2 sowie des Lehrpersonals unternommen wurden, waren nicht umsonst. In der Tat waren die Quarantänen, die eine ganze Klasse betrafen, dank der verschiedenen Massnahmen, die in den Schutzplänen vorgesehen sind, und insbesondere dank des Tragens von Masken, für die obligatorischen Schulen S1 sowie die allgemein- und berufsbildenden Schulen S2, eher Ausnahme.

Veröffentlicht am 25. Juni 2021 - 14h13

Die Unterrichtsämter und ihre jeweiligen Direktionen wollen kurz vor Sommerferienbeginn kein Risiko neuer Ansteckungen und individueller oder kollektiver Quarantänen eingehen. Da sich die sanitarische Situation jedoch verbessert hat, wird die Maskenpflicht in den Orientierungsschulen und allgemein- und berufsbildenden Schulen beibehalten, allerdings nur innerhalb der Gebäude. Ausserhalb der Schulgebäude können die Schülerinnen, Schüler und das Schulpersonal sowie weitere Personen daher unter Einhaltung der üblichen Abstände auf das Tragen einer Maske verzichten.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!

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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 25.06.2021 - 14h13

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