Bauernhausinventar des Kantons Freiburg
Der Zweck des vorliegenden Heftes, das 1989 herausgegeben wurde, war die öffentliche Bekanntmachung dieses Inventars und seiner Methode der Beschreibung und Bewertung.
Laut der einschlägigen Gesetzgebung dient das Bauernhausinventar (BHI) namentlich als Beurteilungsgrundlage für die Behörden zuhanden der Oberamtmänner im Hinblick auf die Erteilung einer Bau- oder Abbruchbewilligung (inkl. Umbauten und Restaurierungen). Damit wird einerseits die Überprüfung des Projektes, anderseits die Bauberatung durch die Fachdienststellen erleichtert. Für die Gewährung von Subventionen für Restaurierungen bildet das BHI den nötigen Vergleichsraster.
Das Inventar ist öffentlich zugänglich. Es steht insbesondere den Hausbesitzern, Bewohnern, Handwerkern, Baumeistern, Architekten, Gemeindebehörden, Schulen, Museumsbeauftragten und Wissenschaftlern zur Einsicht zur Verfügung.BAUDIREKTION, BAU- UND RAUMPLANUNGSAMT, KANTONALE KOMMISSION FÜR DAS BAUERNHAUSINVENTAR, Bauernhausinventar des Kantons Freiburg : Bericht 1989, Freiburg 1989, 36 S., zahlreiche Abb.
Herausgegeben von Amt für Kulturgüter
Letzte Änderung: 27.04.2026