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Leistungen

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Hauptleistungen des Amtes für Ausbildungsbeiträge (ABBA)

Leistungen


Das Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA) erbringt die folgenden Hauptleistungen :

  • Es informiert die interessierten Kreise sowie die Ausbildungsinstitutionen über die Existenz einer finanziellen Ausbildungshilfe und über die Bedingungen für deren Erhalt; 
  • es prüft die Stipendiengesuche und entscheidet über die Gewährung eines Stipendiums;
  • es prüft die Darlehensgesuche und entscheidet über die Gewährung eines Studiendarlehens.

Rechtsgrundlagen


Die wichtigsten rechtlichen Grundllagen des ABBA sind folgende :

  • Gesetz vom 14. Februar 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen
  •  Reglement vom 8. Juli 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen
  •  Vollzugsbestimmungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport vom 11. Juli 2013 betreffend der Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen

Documents

Vollzugsbestimmungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport vom 11. Juli 2013 betreffend der Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen (PDF, 212.77k)
  • Darlehen
  • Gesuch um ein Stipendium
  • Pflegestipendien
  • Stipendium für Studium und Lehre
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Ausbildungsbeiträge

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Ausbildungsbeiträge

Letzte Änderung: 02.05.2018

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