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  • Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Informationen und Einschreibung)

Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen (Informationen und Einschreibung)

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Der Nachweis eines eidgenössischen Berufs- oder Fachmaturitätszeugnisses ermöglicht den Zugang zu diesem Passerellen-Lehrgang (Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen).

Schnelle Links

  • Aufnahmebedingungen
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  • Anmeldeformular
  • Einschreibefrist
  • Nachteilsausgleich
  • Studienplan
  • Lehrpläne
  • Abschlussprüfungen
  • Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten
  • Weitere Auskünfte
  • Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2
  • Dokumente

Aufnahmebedingungen

Der Nachweis eines eidgenössischen Berufs- oder Fachmaturitätszeugnisses ermöglicht den Zugang zu diesem Passerellen-Lehrgang (Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität - universitäre Hochschulen).

Personen, die ausserhalb des Kantons Freiburg wohnen, müssen bei der zuständigen Schulbehörde ihres Wohnkantons ein Gesuch für den Besuch des Passerellen-Lehrgangs einreichen.

Reglement

Reglement vom 13. Dezember 2011 über die Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen (412.0.14)

Anmeldeformular

Anmeldeformular Passerelle

Das ausgefüllte Formular muss an folgende Adresse gesendet werden:

Kollegium Sankt-Michael
Frau Chantal Ramuz
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg

Einschreibefrist

Die Einschreibungsunterlagen sind bis zum 15. Februar an oben genannte Adresse zu senden.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich Mittelschulen

Studienplan

Der Vorbereitungskurs auf die Ergänzungsprüfung Passerelle dauert ein Jahr (Ende August bis Ende Juni) und umfasst folgende Fächer: Deutsch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte und Geografie.

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:15 Uhr statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Es ist mit täglich mindestens zwei Stunden persönlicher Arbeit zu rechnen, denn diese Ausbildung ist anspruchsvoll.

Im Passerellen-Lehrgang ist die obligatorische Zweitsprache die Partnersprache unseres Kantons (Deutsch für die Französischsprachigen und Französisch für die Deutschsprachigen). Der Kanton Freiburg finanziert keine ausserkantonale Ausbildung, die als zweite Sprache Englisch anbietet.

Der jährliche Schulkalender entspricht demjenigen des Kollegiums St. Michael.

Lehrpläne

Das Ausbildungsprogramm entspricht den Richtlinien der Schweizerische Maturitätskommission (SMK). Die Lehrpläne können auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingesehen werden.

Abschlussprüfungen

Der Besuch der am Kollegium St. Michael erteilten Kurse ist obligatorisch, um die Abschlussprüfungen ablegen zu können. Diese finden während der Prüfungssession der ordentlichen Maturitätsprüfungen am Ende des Schuljahres statt.

Einschreibegebühr, Schulgeld und weitere Kosten

Die Einschreibegebühr beträgt CHF 100.- und das Schulgeld beläuft sich auf CHF 1'200.- im Jahr. Auslagen für Bücher, Unterlagen und sonstiges Material sind in diesem Betrag nicht inbegriffen und gehen ebenfalls zu Lasten der Studierenden. Für die Abschlussprüfungen beträgt die Gebühr CHF 250.-.

Weitere Auskünfte

Sekretariat der Rektorenkonferenz der kantonalen Kollegien
Petrus-Kanisius-Gasse 10
1700 Freiburg
026 305 41 26
codess@edufr.ch

https://csmfr.ch/passerelle

Gesetze, Verordnungen und Richtlinien S2

Link zu den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien S2

Dokumente

Reglement über die Passerelle PDF, 261.51k
Hauptbild
Passerelle
Passerelle © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Photo: Pascal Gugler
  • Fachmaturität (Fachmittelschule, FM)
  • Fachmittelschulausweis
  • Gymnasiale Maturität
  • Vollzeitliche Handelsmittelschule (Modell 3+1) : EFZ und Berufsmaturitätsausweis mit Praktikum
  • Weiterbildung Lehrpersonen Sekundarstufe 2
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Amt für Berufsbildung

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2

Letzte Änderung: 25.10.2024

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