Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Aufgabe
Gesetzliche Grundlage
SGF 432.12.1 - Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FRG)
Bundesgesetz
über die Förderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Bundesgesetz
über die Forschung am Menschen
Gesetzliche Grundlage für die zu erfüllende Aufgabe
SGF 432.12.1 - Gesetz über die Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FRG)
Bundesgesetz
über die Förderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Bundesgesetz
über die Forschung am Menschen
Zweck der Datenbearbeitung
Ein Projektteam unter der Leitung eines Projektleiters führt eine Forschungsdienstleistung oder einen Auftrag durch. In der Regel sind ein oder mehrere private oder öffentliche Partner sowie die von der Forschung oder dem Auftrag betroffenen Zielgruppen beteiligt. Nicht anonymisierte, sensible und nicht sensible aF&E-Daten und personenbezogene Dienstleistungsdaten werden zur Verwaltung des Projekts oder Auftrags verwendet.
Kategorien der bearbeiteten Personendaten
AHV-Nummer (AHVN)
Biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren
Daten im Zusammenhang mit Sozialhilfe
Daten über die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie
Daten über Verwaltung und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen
Daten zu den religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten
Daten, die dem Berufs- oder Steuergeheimnis unterliegen, oder vertrauliche Daten
Fotos/Videos/Audio
Geolokalisierungsdaten
Gesundheits- Daten
Passwörter/Zugangsdaten
Personalien und Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Firmenname, Sitz, usw.)
Personenidentifikator (UID-Nummer, kantonaler Personenidentifikator, kantonaler Identifikator einer örtlichen Einheit usw.)