Freizügigkeit für Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige Personen, die sich im Kanton Freiburg niederlassen wollen, müssen sich beim Amt für Bevölkerung und Migration melden (nebenstehender Link).
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Herausgegeben von
Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung : 09/06/2020