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  • Die Verwaltung des Lehrpersonals der BKAD

Altersentlastung

Lead

Alle nachfolgenden Informationen betreffen das Lehrpersonal der BKAD

Lehrpersonen, die für mindestens ein Jahr und mehr angestellt sind, wird vom Schuljahr an, das auf ihr vollendetes 50. Altersjahr folgt, eine Altersentlastung gewährt.
Vollzeitlich angestellte Lehrpersonen haben Anspruch auf eine Reduktion ihrer Unterrichtszeit um zwei Unterrichtseinheiten pro Woche.
Lehrpersonen mit einem Teilpensum haben Anspruch auf eine Reduktion im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsgrad. Diese wird in der Besoldungsberechnung berücksichtigt.

Rechtsgrundlage

LPR

      Art. 23

  • Arbeitsvertrag
  • Der Service Check
  • Die Familienzulagen
  • Entsandte Arbeitnehmer/innen und Erbringer/innen grenzüberschreitender Dienstleistungen
  • Feiertage
  • Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Ressourcen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Ressourcen

Letzte Änderung: 29.11.2023

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