Wer seinen Namen oder Vornamen ändern möchte, muss ein schriftliches und begründetes Gesuch an das IAEZA (Rte des Arsenaux 41, Postfach 214, 1701 Freiburg) richten.
Per E-Mail werden lediglich Auskünfte erteilt.
Das IAEZA steht Ihnen für sämtliche Auskünfte zu diesem Verfahren zur Verfügung.
Wiederannahme des ledigen Familiennamens nach einem Zivilstandsereignis
Wer vor dem 1. Januar 2013 aufgrund eines Zivilstandsereignisses den Namen geändert hat, hat nach dem neuen Namensrecht die Möglichkeit, wieder den Ledignamen anzunehmen. Für eine entsprechende Namensänderung wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt.