• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Alltag
  • Lebensverlauf
  • Wohnungspolitik

Wohnungspolitik

Lead

Ziele der Wohnungspolitik, die Rolle des Staats und des Wohnungsamts sowie Verweis auf die Webseite zur Schlichtung von Streitfällen im Mietwesen

Wohnungspolitik

Die kantonale Wohnungspolitik soll die Qualität des Wohnungsmarkts im Kanton verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen bereitzustellen.

Die Rolle des Staats

Die Rolles des Staats ist es, günstige Rahmenbedingungen für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt bereitzustellen.

Das Wohnungsamt

Hauptaufgabe des Wohnungsamts ist der Vollzug der Subventionspolitik im Wohnungsbereich. Das Amt verwaltet die Bundeshilfen, die im alten Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vorgesehen sind. Es zahlt zudem die vom Kanton gewährten Subventionen aus.

Die aktuelle Wohnungshilfe in Form von Mietzinsverbilligungen nimmt jedes Jahr ab und wird künftig durch eine neue Form von Hilfen gestützt auf die Verfassungsartikel des Bundes und des Kantons Freiburg ersetzt. Das WA hat den Auftrag, diesen Wechsel zu begleiten.

  • Weitere Auskünfte zur neuen Wohnungshilfe

Schlichtung von Streitfällen

Im Bereich des Mietwesens gibt es ausserdem Schlichtungskommissionen, für die das Amt für Justiz zuständig ist. Diese führen bei Streitfällen zwischen Vermietern und Mietern Schlichtungsverfahren durch.

  • Mehr zur Schlichtung von Streitfällen auf der Website des Amts für Justiz

Externe Links

Bundesamt für Wohnungswesen BWO

Interne Links

Schlichtungskommissionen im Mietwesen
  • Die Ehe in der Scheidungssituation

Verlinkte Seiten

  • Neue Wohnungshilfe
Direktionen / zugehörige Ämter

Wohnungsamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Wohnungsamt

Letzte Änderung: 06.11.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: