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Orientierungstag
Erfassung im 17. Altersjahr
Die Ersterfassung (Einschreibung) erfolgt für alle Schweizerbürger im 17. Altersjahr.
Dazu wird Ihnen ein Fragebogen « Personalien des Stellungspflichtigen » zugestellt, welcher uns mit folgenden Unterlagen zurück zu senden ist:
- eine Kopie des Geburtsscheins oder des Familienbüchleins
- eine Kopie des AHV/IV-Versicherungsausweises
Die Unterlagen werden den Stellungspflichtigen im Herbst zugestellt.
Orientierungstag im 18. Altersjahr
Im 18. Altersjahr erhalten alle Schweizerbürger das Aufgebot mittels Marschbefehl zur Teilnahme am obligatorischen Orientierungstag. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht (Amtstermin), die weder Anspruch auf Sold noch auf Erwerbsausfallentschädigung gewährt (Art. 324a OR).Anlässlich dieses Tages werden Sie gemäss Programm über Folgendes informiert:
- die Armee (verschiedene Waffengattungen und Funktionen)
- die verschiedenen Dienstmodelle
- die Karrieremöglichkeiten
- die Durchdiener
- den waffenlosen Militärdienst
- den Zivildienst
- den Zivilschutz
- die Rechte und Pflichten
- den Ablauf der Rekrutierung
Wir werden zusammen die Planung der Rekrutenschule (Jahr/Zeitperiode) vornehmen und das Dienstbüchlein wird Ihnen ausgehändigt.
Folgende Unterlagen müssen zum Orientierungstag mitgebracht werden:
- der Marschbefehl
- der ausgefüllte und unterzeichnete ärztliche Fragebogen, welchem wenn nötig ein Arztzeugnis beizulegen ist
- eine Kopie des Lehrvertrages oder eine Bestätigung über die Dauer der Ausbildung der Schule oder Lehranstalt (Kollegium usw.).
Verschiebung des Orientierungstages
Jegliches Gesuch ist schriftlich dem Kreiskommando des Kantons Freiburg zuzustellen.
In folgenden Fällen ist eine Verschiebung möglich:
Berufliche Gründe, Examen, Studienreise
Schriftliches Gesuch mindestens 2 Wochen vor dem Orientierungstag mit Bestätigung (Arbeitgeber/Schule).
Unfall, Krankheit
Rücksenden des Marschbefehls mit einem Arztzeugnis woraus ersichtlich ist, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert.
Wegzug vor dem Orientierungstag in einen anderen Kanton
Rücksenden des Marschbefehls mit Angabe der neuen Adresse. Die Schriften müssen am neuen Wohnort hinterlegt sein.
Invalidität
Invalide oder Teilinvalide haben nicht anzutreten. Zustellen eines aussagekräftigen Arztzeugnisses (nur IV-Verfügung genügt nicht).
Informations annexes
Identitätskarte
- Amt für Bevölkerungsschutz und Militär ABSM
- Zeughausstrasse 16
- Postfach 185
- 1705 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 30 00
- F +41 26 305 30 04
- Kontakt
