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Obligatorische Schiessen
Auswirkungen der Einführung der Armee XXI auf die obligatorische Schiesspflicht
Umfang der Schiesspflicht
Die jährliche Schiesspflicht beginnt im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule und dauert bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem der Pflichtige das 34 Altersjahr vollendet. Bevor ein Schütze das obligatorische Schiessen in einer von seinem Wohnort verschiedenen Schützengesellschaft erfüllen kann, muss beim Präsidenten der entsprechenden Schützengesellschaft die Bewilligung eingeholt werden um des obligatorischen Schiessens in der gewünschten Gesellschaft ablegen zu können (siehe "Präsidenten der Schützengesellschaften").
Nach dem 31. August werden keine Schiesstage mehr durchgeführt.
Informations annexes
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