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Einschreibung ohne konkretes Projekt
Personen, die noch nicht die sofortige Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte beabsichtigen, können sich für die obligatorische Ausbildung anmelden.
Einschreibung im Hinblick auf die Übernahme einer öffentlichen Gaststätte
Wer eine öffentliche Gaststätte mit den Patentarten:
A = Hotelleriegewerbe
B = Betrieb mit Alkohol
C = Betrieb ohne Alkohol
D = Dancing-Kabarett
E = Zusatzpatent für eine Hotelbar
F = Nachtrestaurant
H = Büvette mit mehr als 20 Sitzplätzen, in der die angebotenen Leistungen hinsichtlich Speisen und Getränken mit denen eines Café-Restaurants vergleichbar sind
I = hotelähnlicher Betrieb mit mehr als 20 Sitzplätzen, in dem die angebotenen Leistungen hinsichtlich Speisen und Getränken mit denen eines Café-Restaurants vergleichbar sind
übernehmen oder eröffnen will, muss eine obligatorische Ausbildung absolviert haben.
Provisorische Bewilligung
Bei Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte vor der Absolvierung der obligatorischen Ausbildung ist das Patentgesuch (siehe Art des gewünschten Patentes) zusammen mit einem vollständigen Dossier beim Amt für Gewerbepolizei einzureichen.
Die Gültigkeitsdauer des Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt; der Patentinhaber muss während dieser Zeit an den obligatorischen Kursen teilgenommen und die entsprechenden Prüfungen bestanden haben.
Ausbildungsprogramm
Die obligatorische Ausbildung umfasst folgende zwei Module :
Modul 1
- öffentliche Gaststätten und Tanz
- Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie
- Vorbeugung von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
- Alkohol am Steuer
- Brandprävention
- Sicherheit am Arbeitsplatz
Modul 4
- Arbeitsrecht
- Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen
- Fremdenpolizei
- Schwarzarbeit
Befreiung vom Kurs
Bei Vorliegen einer als gleichwertig anerkannten Ausbildung oder von Erfahrungen in leitender Stellung, die geeignet sind, diese Ausbildung ganz oder teilweise zu ersetzen, kann eine Befreiung vom Kurs gewährt werden.
Weiterbildung
Die Weiterbildungskurse werden von Gastro Fribourg organisiert. Für weitere Informationen über das Ausbildungszentrum klicken Sie hier.
Es ist zu betonen, dass die Weiterbildungskurse für Betriebsführer öffentlicher Gaststätten und deren Personal im Umfang von 20 % aus dem Ertrag der vom Staat bei den Betriebsführern laufender öffentlicher Gaststätten erhobenen Betriebsabgaben finanziert werden.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Anmeldung für Obligatorische Wirtefach-Ausbildung DOC (146 kb)
