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Einschreibung ohne konkretes Projekt

Personen, die noch nicht die sofortige Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte beabsichtigen, können sich für die obligatorische Ausbildung anmelden.

Provisorische Bewilligung

Bei Übernahme oder Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte vor der Absolvierung der obligatorischen Ausbildung ist das Patentgesuch (siehe Art des gewünschten Patentes) zusammen mit einem vollständigen Dossier beim Amt für Gewerbepolizei einzureichen.
Die Gültigkeitsdauer des Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt; der Patentinhaber muss während dieser Zeit an den obligatorischen Kursen teilgenommen und die entsprechenden Prüfungen bestanden haben.

Ausbildungsprogramm

Die obligatorische Ausbildung umfasst folgende zwei Module :

Modul 1

 

  • öffentliche Gaststätten und Tanz
  • Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie
  • Vorbeugung von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
  • Alkohol am Steuer
  • Brandprävention
  • Sicherheit am Arbeitsplatz

Modul 4

  • Arbeitsrecht
  • Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen
  • Fremdenpolizei
  • Schwarzarbeit

Befreiung vom Kurs

Bei Vorliegen einer als gleichwertig anerkannten Ausbildung oder von Erfahrungen in leitender Stellung, die geeignet sind, diese Ausbildung ganz oder teilweise zu ersetzen, kann eine Befreiung vom Kurs gewährt werden.

Weiterbildung

Die Weiterbildungskurse werden von Gastro Fribourg organisiert. Für weitere Informationen über das Ausbildungszentrum klicken Sie hier.

Es ist zu betonen, dass die Weiterbildungskurse für Betriebsführer öffentlicher Gaststätten und deren Personal im Umfang von 20 % aus dem Ertrag der vom Staat bei den Betriebsführern laufender öffentlicher Gaststätten erhobenen Betriebsabgaben finanziert werden.

Kursplanung und Einschreibung

Modul 1 : vom 05.11.2012 bis 15.11.2012
Prüfungsdaten : 21.12.2012 oder 22.12.2012
Preis : 1200

Modul 4 : vom 28.09.2012 bis 05.10.2012
Prüfungsdaten : 24.10.2012 oder 25.10.2012
Preis : 1050