Personen, die eine Teilausbildung absolvieren müssen
Personen im Besitz eines Patentes
G oder
T müssen eine Teilausbildung im Hotellerie- und Restaurationsbereich absolviert haben. Sie sind verpflichtet, einen Kurs zur Gesetzgebung über die Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, über die Gaststätten und den Tanz sowie über die Sicherheit am Arbeitsplatz zu besuchen.
Einschreibung für den nächsten Kurs
Der Kandidat ist ab Einreichung seines Patentgesuches dieser Anforderung unterstellt.
Die Gültigkeitsdauer des erteilten Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt ; der Patentinhaber muss während dieser Zeit den Kurs besucht haben.