Ein gutes Schulklima wirkt sich positiv auf die Lerneffizienz aus. Die Schulgesetzgebung misst dem Schulklima seit 2014 eine besondere Bedeutung bei und den Schulen stehen dazu mehrere Instrumente zur Verfügung, unter anderen die Schulmediation und die Schulsozialarbeit. Diese beiden Angebote bieten den Schulen, Schülerinnen, Schülern und Familien in sozial herausfordernden Situationen Unterstützung und Begleitung. Sie begünstigen zudem die soziale Integration der Schülerinnen und Schüler und die Schaffung eines guten Lernumfelds. In den letzten Jahren wurde seitens Schulpersonal und Behörden festgestellt, dass ein Bedarf an zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit besteht.
Am 6. Oktober 2021 hat der Grosse Rat einen Auftrag angenommen, mit dem der Staatsrat aufgefordert wurde, eine flächendeckende und gestaffelte Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) und die dafür erforderlichen Stellen in Umsetzung von Artikel 4 des Gesetzes über die obligatorische Schule (SchG) resp. Artikel 19 des Reglements zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) an den Schulen von 1H-11H im Finanzplan 2022-2026 vorzusehen. Nun hat der Staatsrat das entsprechende «Konzept vom 12. Januar 2022 zur Umsetzung von Artikel 19 SchR: Schulmediation und Schulsozialarbeit an den obligatorischen Schulen 1H–11H des Kantons Freiburg» genehmigt. Gleichzeitig hat er beschlossen, die 46 Vollzeitstellen (VZÄ) zu schaffen, die erforderlich sind, um die Anforderung zu erfüllen, dass pro 750 Schülerinnen und Schüler eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen muss. Die Finanzierung der Stellen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erfolgt zu 50% durch den Staat und zu 50% durch die Gemeinde bzw. die Gemeinden, die den Schulkreis oder den Gemeindeverband für die Orientierungsschulen bilden.
Die Schulsozialarbeit war bisher hauptsächlich im deutschsprachigen Kantonsteil und in der überwiegenden Mehrheit der französischsprachigen Orientierungsschulen präsent – derzeit mit 5,55 VZÄ, die zu 100% von den betroffenen Gemeinden finanziert werden, und 8,2 VZÄ, die vom Staat und den Gemeinden hälftig finanziert werden. Künftig soll sie in allen obligatorischen Schulen von der 1H bis zur 11H angeboten werden.
Der Ausbau der Schulsozialarbeit muss eng mit dem bestehenden Angebot koordiniert werden (Schulmediation durch Lehrpersonen in den französischsprachigen Schulen und Massnahmen zur Unterstützung von Schulen im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, SED-Massnahmen) und erfordert eine klare Definition der Zuständigkeiten und Handlungsbereiche. Um die Effizienz aller Unterstützungsmassnahmen auf erzieherischer und psychosozialer Ebene zu steigern, werden diese künftig in einer einzigen Struktur zusammengefasst, die als «Massnahmen zur erzieherischen und sozialen Unterstützung (SES-Massnahmen)» bezeichnet wird.
Bedeutung der Schulsozialarbeit / Rolle der Fachpersonen der Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule, Schülerin oder Schüler und Familie. Die Fachpersonen der SSA unterstützen die Schule bei der Früherkennung, der Erfassung und Bearbeitung sozialer Problemen oder Verhaltensauffälligkeiten, welche die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern gefährden oder das Schulklima und den Unterricht belasten. Die Fachpersonen der SSA unterstützen die Lehrpersonen und Eltern in ihrem erzieherischen Auftrag. Sie ergreifen präventive Massnahmen und gehen soziale Problemsituationen der Schülerinnen und Schülern möglichst frühzeitig an. Für Schülerinnen und Schüler ist dies ein niederschwelliges Angebot. Die Fachpersonen der SSA fördern die Konflikt- und Problembewältigung der Schülerinnen und Schüler, stärken ihre sozialen Kompetenzen, zeigen mögliche Lösungswege auf und bieten so ein Lernfeld für ihre Lebensbewältigung.
Die Fachpersonen der SSA sind mit offiziellen externen Anlaufstellen, Diensten oder Institutionen in der Gemeinde oder im Kanton vernetzt und erleichtern den Zugang zu weiterführender Hilfe (z.B. Friedensgericht).
Fachpersonen der SSA sind Personen, die über ein Bachelordiplom of Science in Social Work einer Fachhochschule verfügen. Durch ihre Aus- und Weiterbildung sind sie befähigt, Lösungen für die psychosozialen und erzieherischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu finden.