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Aktives und passives Wahlrecht
Das Volk wählt die Vertreterinnen und Vertreter im Nationalrat und im Ständerat, die Mitglieder des Grossen Rates und des Staatsrates und die Mitglieder der Generalräte und der Gemeinderäte.
Die Wahl der Mitglieder des Nationalrats wird im Bundesrecht geregelt; sie werden nach dem Proporzsystem gewählt.
Die Mitglieder des Ständerats, des Staatsrates und die Oberamtmänner werden nach dem Majorzsystem gewählt.
Die Grossratswahlen und die Generalratswahlen erfolgen nach dem Proporzsystem.
Die Mitglieder der Gemeinderäte werden nach dem Majorzsystem gewählt, es sei denn, dass ein Gesuch um die Durchführung einer Wahl nach dem Proporzsystem eingereicht wurde.
-> Auskunft über die Wählbarkeit
Informations annexes
Identitätskarte
Aktivbürgerinnen und Aktivbürger
Als Aktivbürgerinnen und Aktivbürger gelten die Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Kanton wohnhaft sind.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die das Kantonsbürgerrecht besitzen oder im Kanton wohnhaft waren, können ihr Stimm- und Wahlrecht ebenfalls ausüben, wenn sie gemäss der Bundesgesetzgebung im Stimmregister einer Gemeinde des Kantons eingetragen sind.
Majorzsystem
Mit ihm können Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die eine Mehrheit der Gesamtheit der Stimmbürger vertreten. Die Grundidee ist, dass die sogenannte "Volks"partei über eine Mehrheit im Parlament verfügt und, zumindest in einem parlamentarischen System, eine stabile Regierung bilden kann.
Proporzsystem
Mit ihm sollen die Stimmen anteilsmässig in Sitze umgewandelt werden, damit die Zusammensetzung des Parlaments so treu wie möglich die Stärkenverhältnisse der Parteien untereinander widerspiegelt.
