Aktives und passives Wahlrecht

Das Volk wählt die Vertreterinnen und Vertreter im Nationalrat und im Ständerat, die Mitglieder des Grossen Rates und des Staatsrates und die Mitglieder der Generalräte und der Gemeinderäte.

Die Wahl der Mitglieder des Nationalrats wird im Bundesrecht geregelt; sie werden nach dem Proporzsystem gewählt.

Die Mitglieder des Ständerats, des Staatsrates und die Oberamtmänner werden nach dem Majorzsystem gewählt.

Die Grossratswahlen und die Generalratswahlen erfolgen nach dem Proporzsystem.

Die Mitglieder der Gemeinderäte werden nach dem Majorzsystem gewählt, es sei denn, dass ein Gesuch um die Durchführung einer Wahl nach dem Proporzsystem eingereicht wurde.

-> Auskunft über die Wählbarkeit