Anzeige für die Mietzinsfestsetzung
Obligatorisches Formular beim Abschluss eines Mietvertrags im Kanton Freiburg (seit 1. Oktober 2025)
Das Wohnungsamt (WA) führt die Wohnungspolitik des Staats Freiburg aus, der auf den Bau von preisgünstigem Wohnraum setzt.
Obligatorisches Formular beim Abschluss eines Mietvertrags im Kanton Freiburg (seit 1. Oktober 2025)
Preisgünstige Wohnungen werden von Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnbauträgern angeboten.
Verbund der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften des Kantons Freiburg
Es gibt noch einige wenige Wohnungen mit Mietzinsverbilligung gestützt auf ein Förderprogramm des Bundes und des Kantons, das bald zu Ende geht.
Grundsätzlich ist die Sozialhilfe für die Wohnungshilfe zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Verwaltung Ihrer Gemeinde. Sie kann Ihnen weiterhelfen. Gewisse Gemeinden verfügen sogar über ein eigenes Wohnhilfeprogramm.
Je nach der persönlichen finanziellen Lage können Ergänzungsleistungen bezogen werden.
Mehr Informationen (Kantonale Sozialversicherungsanstalt)
Je nach der finanziellen Lage können Ergänzungsleistungen für Familien bezogen werden.
Bd de Pérolles 25
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 24 13
Dienstag - Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
Gerne antworten wir Ihnen per Email oder Telefon unter :
slog@fr.ch oder 026 305 24 13
Das Amt bleibt vom 3. bis 17. August 2026 geschlossen.