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  • Bekämpfung der Schwarzarbeit: Inspektoren des AMA und des Baustelleninspektorats vereidigt

Bekämpfung der Schwarzarbeit: Inspektoren des AMA und des Baustelleninspektorats vereidigt

  • Medienmitteilung

Der Kanton Freiburg erhält neue Handlungsmöglichkeiten im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Denn die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) können ab sofort als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Zudem können sie und ihre Kollegen des Baustelleninspektorats Freiburg bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit neu auch die umgehende Einstellung eines Betriebs anordnen. Die Inspektoren des AMA und des Baustelleninspektorats wurden heute im Beisein der kantonalen Behörden vereidigt.

Veröffentlicht am 16. September 2021 - 11h22

Die sechs Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung des AMA und die drei Inspektoren des Baustelleninspektorats haben am 16. September 2021 in Anwesenheit von Maurice Ropraz, Sicherheits- und Justizdirektor, sowie Olivier Curty, Vizepräsident des Staatsrats und Volkswirtschaftsdirektor, ihren Eid geleistet. Die Vereidigung fand in den Räumlichkeiten der Sicherheits- und Justizdirektion statt.

Gerichtspolizeiliche und administrative Befugnisse

Mit der Vereidigung wird die härtere Gangart im Kampf gegen die Schwarzarbeit bekräftigt, die im Januar 2020 mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) eingelegt wurde und Freiburg in dieser Hinsicht zum Vorreiter macht. Die Inspektoren des AMA haben neue Befugnisse erhalten und können so als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Nun können sie nebst ihren normalen Kontrollen Arbeitgebende und Arbeitnehmende, die der Schwarzarbeit verdächtigt werden, vorladen und einvernehmen. Zudem können sie innerhalb der Grenzen des Strafgesetzes Ermittlungen durchführen und eine Person ohne ihr Wissen überwachen und observieren. Des Weiteren wurde die Beweislast umgekehrt. So müssen nun die Unternehmen beweisen, dass die gegen sie angeführten Verdachtsmomente keinen Verstoss darstellen. Um sie auf ihre neuen Befugnisse vorzubereiten, hat die Kantonspolizei den Inspektoren des AMA eine mehrmonatige spezifische Ausbildung erteilt. Dank der Ausweitung ihrer Kompetenzen wird zudem die Durchführung von Razzien in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft erleichtert.

Das AMA arbeitet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch mit dem Baustelleninspektorat Freiburg zusammen, das mit den Kontrollen im Baugewerbe und im Bereich der Gebäudereinigung beauftragt ist. Die Inspektoren des Baustelleninspektorats verfügen jedoch nicht über gerichtspolizeiliche Befugnisse wie ihre Kollegen, die beim Staat angestellt sind. Im Verdachtsfall können sie aber wie die Inspektoren des AMA umgehend die Schliessung der Baustelle oder die Einstellung des Betriebs anordnen.

Saftige Bussen bei Verstössen

Mit der Revision des BAMG wurden ausserdem abschreckendere Sanktionen eingeführt. So können fehlbare Unternehmen mit Bussen bis zu einer Million Franken oder bis zu 20 % der Gesamtsumme eines öffentlichen Auftrags bestraft und von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossen werden.

Hauptbild
Assermentation des inspecteurs aux compétences élargies pour la lutte contre le travail au noir
Assermentation des inspecteurs aux compétences élargies pour la lutte contre le travail au noir © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Letzte Änderung: 16.09.2021 - 11h22

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