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  • Einschulung ukrainischer Jugendlicher: Nachhilfe, um die Grundlagen der deutschen oder der französischen Sprache zu erwerben

Einschulung ukrainischer Jugendlicher: Nachhilfe, um die Grundlagen der deutschen oder der französischen Sprache zu erwerben

  • Medienmitteilung

Am Montag, 28. März 2022, trat eine Übergangsmassnahme für Jugendliche aus der Ukraine im Alter von 16 bis 21 Jahren in Kraft. Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) und die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) haben dieses Begleit- und Unterstützungsangebot zusammen erarbeitet.

Veröffentlicht am 01. April 2022 - 10h30

Ziel dieser Massnahme ist es, ukrainischen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sprachliche Grundlagen in Französisch und/oder Deutsch zu erwerben. Ausserdem sollen die Kompetenzen im Hinblick auf eine spätere Integrierung in die akademische Sekundarstufe (S2A) oder die berufliche Sekundarstufe (S2P) beurteilen zu können.

Dauer der Massnahme

Die Massnahme gilt ab dem 28. März 2022 und dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres (2021-22). Danach gelten die üblichen Massnahmen zum Eintritt in die Integrationsklassen der Gewerblichen und Industriellen Berufsfachschule (GIBS).

Angebot

Der Unterricht findet in Empfangsklassen statt, die vom Amt für Berufsbildung (BBA) und der GIBS organisiert werden. Die Eröffnung dieser Klassen richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie dem Aufenthaltsort der Migranten/innen. Der Sprachunterricht bildet die Grundlage der Unterrichtseinheiten und wird durch andere Bereiche wie Geografie, Mathematik oder Staatskunde ergänzt.

Während dieser Übergangszeit wird von den Lehrpersonen eine Kompetenzbilanz erstellt, die dazu dient, die Sprachkenntnisse in Französisch oder Deutsch zu bewerten, um anschliessend in einen der S2-Bildungswege einzusteigen.

Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) informiert und berät die Person, je nach Bedarf, bezüglich zukünftiger Lösungen, die vom BBA und dem Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 angeboten werden.

Für die Aufnahme von Jugendlichen aus Integrationsklassen in Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasium, Fachmittelschule und Handelsmittelschule) gelten die Richtlinien der BKAD. Das Verfahren sieht die Möglichkeit vor, eine Aufnahmeprüfung abzulegen und anschliessend das erste Schuljahr als Gasthörer-in zu besuchen.

Zulassungsverfahren

Die Personen melden sich über die Plattform Jugendliche (PFJ) an und registrieren sich. Das Dossier wird im Hinblick auf eine vorübergehende Aufnahme bearbeitet.

Schulgeld, Steuern und Unterrichtsgebühren

Diese Kosten werden während der Übergangszeit von den Schulen getragen.

Die VWBD und BKAD haben das gemeinsame Ziel, alles zu tun, um diese Jugendlichen zu unterstützen und ihnen so schnell wie möglich eine Schulausbildung zu ermöglichen.

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Herausgegeben von Amt für Berufsbildung

Letzte Änderung: 04.04.2022 - 08h07

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