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Internes Kontrollsystem (IKS)

Lead

Wenn in einem Amt die Risiken aufgelistet werden, denen es ausgesetzt ist, und es die Kompetenzen für die verschiedenen Bereiche klar regelt oder wenn es die Geschäfte definiert, die nur mit Zustimmung einer zweiten Person abgewickelt werden dürfen, stärkt es das Interne Kontrollsystem (IKS). Es kann damit seine Amtspolitik wirkungsvoller umsetzen und die Risiken verringern. Zuständig für den Aufbau und den Einsatz eines IKS in einem Amt ist dessen Direktion.

Fragen zum Thema IKS

Was ist ein IKS und was bringt es?

Die Interne Kontrolle wird als Prozess definiert, der von der Direktion, den Führungskräften und dem Personal eines Amtes eingeführt wird, um für die Erreichung folgender Ziele eine angemessene Sicherheit zu bieten:

  • Abwicklung und Optimierung der Amtsprozesse und -tätigkeiten mit dem Ziel, eine effektive und effiziente, aber trotzdem sichere und möglichst fehlerfreie Arbeitsweise zu unterstützen;
  • Zuverlässigkeit der Finanz- und Führungsinformationen;
  • Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Reglemente.

Wer muss beim Staat Freiburg ein IKS einführen, und welche gesetzlichen Grundlagen sind dafür massgebend?

Nach Artikel 47 Abs. 1 Bst. e des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (FHG) haben die Dienststellen und Anstalten die Aufgabe, eine Interne Kontrolle einzurichten. Die Finanzdirektion erlässt die Richtlinien bezüglich des IKS. Das Finanzinspektorat überprüft die Qualität des IKS und empfiehlt die nötigen Verbesserungsmassnahmen.

Welches sind die Meilensteine bei der Aufstellung des IKS?

  1. Evaluierung der Kultur der Amtsstelle im Hinblick auf das Kontrollsystem (Kontrollumfeld).
  2. Analyse der bestehenden Prozesse und Verfahren.
  3. Identifizierung und Auswertung der einzelnen Prozessrisiken.
  4. Implementierung der Kontrollaktivitäten in den Prozessen.
  5. Prüfung der eingeführten Kontrollen.

Die Einführung eines IKS kann der Direktion nur eine hinreichende Sicherheit bezüglich des Erreichens der objektive Ziele einer Amtstelle gewährleisten.

Documents

Internes Kontrollsystems (IKS) (PDF, 4.3MB)
Hauptbild
SCI Système de contrôle interne
SCI © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Finanzinspektorat

Letzte Änderung: 19.09.2015

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