Sicherheit: Inhaltsfilterung und Firewall
Um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler im schulischen Umfeld mit unangemessenen oder gar illegalen Inhalten im Internet konfrontiert werden, ist die Einrichtung eines Inhaltsfilters für den Internetzugang der Schulen gemäss Artikel 23 der kantonalen Richtlinien für die Nutzung des Internets im schulischen Umfeld obligatorisch.
Zu ungeeigneten oder illegalen Inhalten zählen Websites mit gewalttätigen, rassistischen oder pornografischen Inhalten. Filterlösungen ermöglichen normalerweise die Nutzung vorgefertigter Kategorielisten. Diese sind kostenpflichtig, werden dafür aber auf dem neuesten Stand gehalten.
Die Wahl des Filters wird von der Anzahl Geräten, der Qualität des gewünschten Schutzes, den Wartungskosten und der Möglichkeit der Wahl von Kategorien zur Inhaltsfilterung abhängen. Es gibt zwei mögliche Arten der Implementierung:
• Cloud-basierte Filterung mit der Managed-Security-Option von Swisscom SBCON, die auch mit dem SAI-Angebot verfügbar ist.• Physische Firewall, die in der Schule installiert wird, wobei Abonnement- und Wartungskosten anfallen.