Steuererklärung: Pflichten, Fristen und verfügbare Hilfsmittel
Risiken bei ausbleibender Steuererklärung
Sie sollten sich nicht freuen und untätig bleiben, wenn keine Steuererklärung ins Haus flattert. Wer auf die Verjährung hofft, riskiert eine Veranlagung nach Ermessen der Steuerbehörden. Die Steuerrechnung fällt dann in der Regel höher aus – meist noch mit einer Busse – als wenn die Steuererklärung fristgerecht von der steuerpflichtigen Person selbst ausgefüllt worden wäre.
Seit dem 1. Januar 2015 kann die kantonale Steuerverwaltung zudem Fristerstreckungen gegen eine Gebühr von 20 Franken gewähren. Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung.
Wo Steuererklärungsformulare erhältlich sind
Steuererklärungsformulare können bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes oder bei der kantonalen Steuerverwaltung angefordert werden.
Die Steuererklärung elektronisch mit Fritax ausfüllen
Die Steuererklärung kann auch am Computer mit Fritax ausgefüllt werden. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass die steuerpflichtige Person die auf ihrem Computer gespeicherten Daten bei späteren Zugriffen vervollständigen oder im folgenden Jahr einfach übernehmen kann.
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Kontakt
Kantonale Steuerverwaltung
Rue Joseph-Piller 13
Postfach
1701 Freiburg
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- Freitag 08:00-11:30, 14:00-16:30
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Vorabend eines Feiertages: Schließung um 16:00
Abteilung Erbschafts- und Schenkungssteuer nur nach Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Montag - Freitag 09:00-11:00, 14:00-16:00
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