Coronavirus – Staat Freiburg Personalinformation
Am 19. Januar 2021 hat der Staatsrat einen Beschluss betreffend neue Richtlinien über die während der Coronazeit von den Reglementen bezüglich das Staatspersonal abweichenden Bestimmungen verabschiedet. Damit werden die Richtlinien vom 28. Oktober 2020 ersetzt.
Homeoffice ist obligatorisch, sofern es die Art der Tätigkeit erlaubt und es ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist. Die Chefinnen und Chefs der Verwaltungseinheiten sorgen dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen es möglich ist, im Homeoffice arbeiten. Das gesamte Leistungsangebot des Staates Freiburg bleibt gewährleistet und die Schalter bleiben geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung für die Erfüllung ihrer beruflichen Verpflichtungen von zu Hause aus.