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SAF SPORTS : Verfahren
Antragsverfahren für Talentsportlerinnen und -sportler
Ausserordentliche Bewilligungskriterien für Talentsportlerinnen und -sportler
- Sie/Er muss den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Sportdisziplin genügen.
- Sie/Er muss an regionalen, nationalen oder internationalen Wettkämpfen teilnehmen.
- Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SAF-Fragebogen vollständig ausfüllen und das komplette Dossier dem Pädagogischen Mitarbeiter des Amtes für Sport, zustellen (Beilagen).
Eingabefrist der Gesuche: 15. Februar (für das kommende Schuljahr) - Das Amt für Sport behandelt das Antragsgesuch und stellt zuhanden der Direktion (Direktor, Rektor oder Amtsleiter) einen Vorentscheid aus. Die Direktion trifft die Entscheidung.
- Die Direktion übermittelt der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller den Entscheid mit Kopie an das Amt für Sport.
Rahmenbedingungen, allgemeine Kriterien
- Den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Sportdisziplin entsprechen.
- Fristgerechte Eingabe des Gesuches mit vollständigem Dossier.
- Mindestens von einem ausgewiesenen Nachwuchstrainer betreut werden.
- Wöchentlich mindestens 10 Trainingsstunden absolvieren.
- Regelmässiger Schulbesuch im Kanton Freiburg.
- In einem von Swiss Olympic und vom Kanton Freiburg (Liste der von Freiburg anerkannten Sportarten) anerkannten Sport lizenziert sein.
- Positiver Vorentscheid eines kantonalen und/oder nationalen Verbandes oder eines Ausbildungszentrums vorweisen.
Weitere Bedingungen und Regeln
- Beispielhaftes schulisches oder professionelles Arbeiten.
- Sich in der Schule, der Arbeit wie auch im Sport regelmässig und motiviert engagieren (Vertrag mit der Schule).
- Vorbildliches Benehmen und einen einwandfreien Lebenswandel aufweisen.
- Sich regelmässig medizinischen Untersuchungen unterziehen.
- Jede Statusänderung muss unverzüglich gemeldet werden.
