SAF SPORTS : Verfahren

Antragsverfahren für Talentsportlerinnen und -sportler
Ausserordentliche Bewilligungskriterien für Talentsportlerinnen und -sportler

  1. Sie/Er muss den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Sportdisziplin genügen.
  2. Sie/Er muss an regionalen, nationalen oder internationalen Wettkämpfen teilnehmen.
  3. Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SAF-Fragebogen vollständig ausfüllen und das komplette Dossier dem Pädagogischen Mitarbeiter des Amtes für Sport, zustellen (Beilagen).
    Eingabefrist der Gesuche: 15. Februar (für das kommende Schuljahr)
  4. Das Amt für Sport behandelt das Antragsgesuch und stellt zuhanden der Direktion (Direktor, Rektor oder Amtsleiter) einen Vorentscheid aus. Die Direktion trifft die Entscheidung.
  5. Die Direktion übermittelt der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller den Entscheid mit Kopie an das Amt für Sport.

Rahmenbedingungen, allgemeine Kriterien

  • Den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Sportdisziplin entsprechen.
  • Fristgerechte Eingabe des Gesuches mit vollständigem Dossier.
  • Mindestens von einem ausgewiesenen Nachwuchstrainer betreut werden.
  • Wöchentlich mindestens 10 Trainingsstunden absolvieren.
  • Regelmässiger Schulbesuch im Kanton Freiburg.
  • In einem von Swiss Olympic und vom Kanton Freiburg (Liste der von Freiburg anerkannten Sportarten) anerkannten Sport lizenziert sein.
  • Positiver Vorentscheid eines kantonalen und/oder nationalen Verbandes oder eines Ausbildungszentrums vorweisen.

Weitere Bedingungen und Regeln 

  • Beispielhaftes schulisches oder professionelles Arbeiten.
  • Sich in der Schule, der Arbeit wie auch im Sport regelmässig und motiviert engagieren (Vertrag mit der Schule).
  • Vorbildliches Benehmen und einen einwandfreien Lebenswandel aufweisen.
  • Sich regelmässig medizinischen Untersuchungen unterziehen.
  • Jede Statusänderung muss unverzüglich gemeldet werden.