SAF KUNST : Verfahren

Antragsverfahren für Talentkünstlerinnen und -künstler
Ausserordentliche Bewilligungskriterien für Talentkünstlerinnen und -künstler

  1. Sie/Er muss den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Disziplin genügen.
  2. Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SAF-Fragebogen vollständig ausfüllen und das komplette Dossier dem Pädagogischen Mitarbeiter des Amtes für Sport, zustellen (Beilagen).
    Eingabefrist der Gesuche: 15. Februar (für das kommende Schuljahr)
  3. Das Konservatorium behandelt das Antragsgesuch und stellt zuhanden der Direktion (Direktor, Rektor oder Amtsleiter) einen Vorentscheid aus. Die Direktion trifft die Entscheidung.
  4. Die Direktion übermittelt der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller den Entscheid mit Kopie an das Amt für Sport.

Rahmenbedingungen, allgemeine Kriterien

  • Den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Disziplin entsprechen (Berufsvorbereitende Abteilung).
  • Fristgerechte Eingabe des Gesuches mit vollständigem Dossier.
  • Wöchentlich mindestens 10 Praxisstunden absolvieren.
  • Regelmässiger Schulbesuch im Kanton Freiburg.

Weitere Bedingungen und Regeln 

  • Beispielhaftes schulisches oder professionelles Arbeiten.
  • Sich in der Schule, der Arbeit wie auch im künstlerischen Bereich regelmässig und motiviert engagieren (Vertrag mit der Schule).
  • Vorbildliches Benehmen und einen einwandfreien Lebenswandel aufweisen.
  • Sich regelmässig medizinischen Untersuchungen unterziehen.
  • Jede Statusänderung muss unverzüglich gemeldet werden.