Navigation principale.
- Homepage SpA
- EKSD
- Aktuelles
- Vernehmlassungen
- Über uns...
- Schulsport
-
Sports-Arts-Formation
Navigation secondaire de Sports-Arts-Formation
- Jugend+Sport
- Taschen J+S
- J+S-Sommerlager
- Inventar der Sportanlagen
- Spiel- und Leihmaterial
- Loterie Romande - Sport
- Praxisbeilage
- Verschiedene Veranstaltungen
- Seniorensport 60 und mehr
- Nützliche Links und Adressen
- Adressverzeichnis
SAF KUNST : Verfahren
Antragsverfahren für Talentkünstlerinnen und -künstler
Ausserordentliche Bewilligungskriterien für Talentkünstlerinnen und -künstler
- Sie/Er muss den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Disziplin genügen.
- Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SAF-Fragebogen vollständig ausfüllen und das komplette Dossier dem Pädagogischen Mitarbeiter des Amtes für Sport, zustellen (Beilagen).
Eingabefrist der Gesuche: 15. Februar (für das kommende Schuljahr) - Das Konservatorium behandelt das Antragsgesuch und stellt zuhanden der Direktion (Direktor, Rektor oder Amtsleiter) einen Vorentscheid aus. Die Direktion trifft die Entscheidung.
- Die Direktion übermittelt der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller den Entscheid mit Kopie an das Amt für Sport.
Rahmenbedingungen, allgemeine Kriterien
- Den allgemeinen Kriterien und denjenigen der Disziplin entsprechen (Berufsvorbereitende Abteilung).
- Fristgerechte Eingabe des Gesuches mit vollständigem Dossier.
- Wöchentlich mindestens 10 Praxisstunden absolvieren.
- Regelmässiger Schulbesuch im Kanton Freiburg.
Weitere Bedingungen und Regeln
- Beispielhaftes schulisches oder professionelles Arbeiten.
- Sich in der Schule, der Arbeit wie auch im künstlerischen Bereich regelmässig und motiviert engagieren (Vertrag mit der Schule).
- Vorbildliches Benehmen und einen einwandfreien Lebenswandel aufweisen.
- Sich regelmässig medizinischen Untersuchungen unterziehen.
- Jede Statusänderung muss unverzüglich gemeldet werden.
