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Auftrag
Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wendet die Verordnungen der Fremdenpolizei an, um die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger zu regeln. Es behandelt die Anfragen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger betreffend die Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte. Es führt die ihm durch die Gesetzgebung über die Einwohnerkontrolle zugewiesenen Aufgaben aus, insbesondere indem es die Informationen zur Verfügung stellt, die in der kantonalen Informatik-Plattform enthaltenen sind.
Leistungen
Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) stellt folgende Hauptleistungen sicher
Im Bereich Ausländerrechts
- es erteilt oder verlängert Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen es entscheidet über Gesuche um Bewilligung einer Erwerbstätigkeit
- es ergreift Massnahmen, die bei Bedarf die Wegweisung aus der Schweiz gewährleisten
Im Bereich Identitätsdokumente für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- es erhält, bearbeitet und übermittelt die Anfragen zur Ausstellung von Pässen
- es erfasst hierfür die biometrischen Daten
- es erhält oder kontrolliert vor der Übermittlung die Anfragen zur Ausstellung von Identitätskarten
- es erstellt provisorische Pässe (Notpässe)
Im Bereich Einwohnerkontrolle
- es liefert den Behörden und den befugten öffentlichen Verwaltungen die in der kantonalen Informatik-Plattform enthaltenen Informationen
- es liefert dem Bund die Daten gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung
- es führt die anderen ihm durch die Gesetzgebung über die Einwohnerkontrolle zugewiesenen Aufgaben aus
Rechtsgrundlagen
Ausführungsgesetz vom 13. November 2007 zum Bundesgesetz über Ausländer (AGAuG)
Asylverordnung vom 26. November 2002 (AsV)
