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Verlust oder Diebstahl
Jeder Verlust muss der Polizei gemeldet werden. Eine von der Polizei erstellte Verlustanzeige muss bei jedem Antrag auf Ersatz eines Identitätsdokuments vorgewiesen werden. Wenn 3 Identitätsdokumente desselben Typs innerhalb von 5 Jahren verloren gehen, wird die Gültigkeitsdauer des neuen Dokuments auf 2 Jahre beschränkt (ohne Wirkung auf die erhobenen Gebühren), ausser wenn die betroffene Person glaubhaft machen kann, dass sie die Dokumente sorgfältig behandelt hat.
