Personen, die einen Kurs über die freiburgische Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Gaststätten besuchen müssen

Zum Kursbesuch und zur Ablegung der entsprechenden Prüfung ist verpflichtet, wer einen von einem anderen Kanton ausgestellten Fähigkeitsausweis für die Leitung eines Gastgewerbe- oder Hotelbetriebes besitzt, welcher bescheinigt, dass eine Prüfung gemäss den Richtlinien der nationalen Berufsverbände abgelegt worden ist.

Einschreibung für den nächsten Kurs über die freiburgische Gesetzgebung

Der Kandidat ist ab Einreichung seines Patentgesuches dieser Anforderung unterstellt.

Die Gültigkeitsdauer des erteilten Patentes wird in diesem Fall auf ein Jahr beschränkt ; der Patentinhaber muss während dieser Zeit den Kurs besucht und die entsprechende Prüfung bestanden haben.

Beschreibung des Kurses

DatumPrüfung

Montag, 16.04.2012 und Dienstag 17.04.2012

 20.04.2012