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Gesundheitsberufe
Gesundheitsberufe
Im Rahmen seiner Kompetenzen informiert das Kantonsarztamt Fachpersonen der Gesundheitsberufe und übermittelt ihnen auch Empfehlungen betreffend ihre Berufsausübung. Für Fragen im Zusammenhang mit bewilligungen zur Berufsausübung ist das Amt für Gesundhteit die zuständige Behörde.
Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte
Die Kommission besteht aus dreizehn permanenten Mitgliedern und ist zuständig für Fragen betreffend die Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte. Sie kann entweder auf Anfrage der Direktion für Gesundheit und Soziales, auf Klage oder schriftliche Beschwerde einschreiten. Es bestehen keine einzuhaltenden Fristen, um an die Kommission zu gelangen. Die Zulassung für eine Klage erlischt aber 5 Jahre nach den zu beanstandenden Vorkommnissen.
Das Kantonsarztamt ist mit der Qualitätsüberwachung der Dienstleistungen in Pflegeheimen betraut und führt in diesem Rahmen auch Routinekontrollen durch. Im Falle einer Klage kann es mit einer spezifischen Evaluation betraut werden.
Gesetze:
Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999, insbesondere die Art. 17 und 54.
Kantonale Verordnung vom 9. März 2010 über die Pflegeleistungserbringer (PLV).
Gesundheit am Arbeitsplatz
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung und das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel verlangen vom Arbeitgeber dass er zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen trifft, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Gesetze:
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
Amt für den Arbeitsmarkt, informiert über die Gesundheit am Arbeitsplatz.
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Patientenrechte
PDF (164 kb) -
Patientenrechts - Nützliche Adressen im Kanton Freiburg
PDF (383 kb)
