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Der Besuch dieser Kurse ist eine der Bedingung, die erfüllt werden muss, damit dem Lehrbetrieb überhaupt eine Ausbildungsbewilligung erteilt wird. Die Kurse sind auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Sie sind zusammengesetzt aus 40 Kursperioden. Zusätzliche detaillierte Informationen
Der Lehrbetrieb kann diese Hauptverantwortung einer/einem MitarbeiterIn übertragen. Sie/Er wird zur/zum Hauptverantwortlichen der Lehrlingsausbildung. Grundsätzlich hat es eine/einen Hauptverantwortliche/n pro Beruf. Sie/er wird zur Kontaktperson unseres Amtes, der Lehraufsichtskommissionen, der Kommissionen der überbetrieblichen Kurse, der Qualifikationskommissionen und insbesondere der Schulen.
Das Kursprogramm wird jeweils im Herbst auf unserer Webseite publiziert. Die Verfügbarkeit der Plätze wird regelmässig aktualisiert.
Vereinfachte Verfahrensweise in 6 Schritten:
- Sie laden das Kursprogramm und dessen Einschreibung herunter
- Sie senden dem Amt Ihre Einschreibung ausgefüllt und unterschrieben zurück
- Unser Amt bestätigt Ihnen die Einschreibung und die Kursdaten
- Unser Amt sendet Ihnen die Einladung zu den Kursen zu
- Sie nehmen an den Kursen teil (Abwesenheit an den Kursen)
- Unser Amt händigt Ihnen einen kantonales Kursausweis aus
Informationsveranstaltung und spezifische Ausbildungskurse
Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes werden an die 320 Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo) angepasst und überarbeitet, um der entsprechenden Entwicklung in den Berufen, gerecht zu werden.
Unser Amt stellt sicher, dass alle Lehrbetriebe über das Inkrafttreten der Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo) in Kenntnis gesetzt werden. Es organisiert, wenn nötig, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und den Bildungsinstitutionen der beruflichen Grundbildung Informationsveranstaltungen und Ausbildungskurse.
Danke für Ihren Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Berufsbildung !
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