Lehrlingsausbildung lohnt sich.

 

Um eine Ausbildung in beruflicher Praxis anbieten zu können, muss der Lehrbetrieb über eine Ausbildungsbewilligung unseres Kantons im betreffenden Beruf verfügen. Eine solche wird nur an Lehrbetriebe erteilt, welche die in den verlangten Voraussetzungen erfüllen (Bildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung). Die Brochüre 'Wegweiser durch die Berufslehre' soll Sie als Orientierungshilfe begleiten.

Bewilligungsbedingungen :

Den Anforderungen der Berufsbildungsverordnung über die berufliche Grundbildung genügen, im Besonderen:

Im betreffenden Beruf über qualifiziertes Personal verfügen (Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)
Über die notwendige Infrastruktur verfügen
Über Personal, die Kurse für Berufsbildner in Lehrbetrieb besucht haben, verfügen (zu einem späteren Zeitpunkt)

Mein Lehrbetrieb kann das Programm der Bildner in beruflicher Praxis nicht oder nicht mehr vollständig vermitteln, also wende ich mich an den Lehrbetriebsverbund. Dies ist die Lösung.

Vereinfachte Verfahrensweise in 5 Schritten :

  1. Sie laden folgende Unterlagen herunter
    Gesuch "Bildungsbewilligung"
    Liste über Anzahl qualifizierter Personen im Betrieb
    Informationen zum Gesuch
    Wenn Lehrbetriebsverbund, Vereinbarung zwischen dem Leitbetrieb bzw. der Leitorganisation und den Verbundsbetrieben.
  2. Sie vervollständigen das Gesuch und das Formular/Liste, legen die dazugehörenden Dokumente bei und senden sie unterschrieben an unser Amt.
    Unser Amt wird Ihr Gesuch der zuständigen Lehraufsichtskommission unterbreiten, die anschliessend einen Betriebsbesuch zvornehmen wird.
  3. Unser Amt teilt Ihnen seinen Entscheid, gestützt auf das Gutachten der Lehraufsichtskommission, schriftlich mit eine provisorische oder definitive Ausbildungsbewilligung oder eine mögliche Ablehnung des Gesuches.
  4. Sienehmen die Anstellung eines oder mehreren Lernenden vor.

Bestens Dank für die Sicherstellung des beruflichen Nachwuchses in Ihrem Beruf !