Beistandschaft für das Besuchsrecht

Eine grosse Anzahl der auszuführenden Kindesschutzmassnahmen durch das Jugendamt betrifft die Überwachung des persönlichen Verkehrs.

Das Jugendamt hat eine neue Anwendung für die Ausführung dieser Massnahme studiert. Dabei hat es sich mit der Frage befasst, wie diese Aufsichtsmandate zielgerichteter und zeitlich besser umgrenzt ausgeführt werden könnten. In der Form von Richtlinien wurde für die Eltern ein neues Verfahren entwickelt, um ihnen die Organisation des Besuchsrechts zu erleichtern und ihnen die expliziten Vorgaben des Besuchsrechts verständlicher zu machen. Dieses neue Verfahren wird seit Juli 2008 angewendet.

Durch eine zu erfüllende Schutzaufgabe definiertes Mandat

Das Jugendamt denkt, dass künftig jeder Mandatsvorschlag oder -entscheid in Aufgaben der Eltern ausgedrückt formuliert werden muss. Sie müssen diese Aufgaben erfüllen, während einer bestimmten Zeit mit Hilfe des Beistands, so dass ihre Kinder besser geschützt sind. Diese Aufgaben könnten auch als ein Aktionsprogramm konzipiert werden, das mit Hilfe des Beistands aufgestellt und der Behörde zur Genehmigung vorgelegt würde.

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  • Beistandschaft für das Besuchsrecht - Wegleitung für die Eltern

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